Melwurm
Sehr geehrter Dr. Busse, eine Freundin von mir bekommt den Termin für die U8 für Ihren Sohn erst 3 Wochen nach dessen 4. Geburtstag. Die Sprechstundenhilfe meinte, es ginge nicht eher und dass es eine Karenzzeit gibt. Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie lange die Karenzzeit bei den Kinderuntersuchungen sind, bzw. wie lange die Zeitrahmen überschritten werden dürfen. Sie hat nun Angst, dass ihr Kind an dem Termin krank sein könnte und dass es dann zu spät ist und sie die Untersuchung selbst zahlen muss. Mit freundlichen Grüßen
Liebe M., bei der U8 läuft die Zeit, in der sie durchgeführt werden kann, bis zum 50.Lebensmonat. Alles Gute!
malini
Auf dem U-Heft meines Kindes steht: U8 46.-48. LM (Toleranz 43.-50. LM). Also hat sie 2 Monate länger Zeit.
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