Bobbycar
Sehr geehrter Herr Dr. med. Busse, ich habe bitte eine Frage für meine Freundin. Bei ihrer Tochter wurde mit genau 21 Monaten die U7 gemacht. Es war soweit alles supi bis auf das, dass ihre Tochter bis dato nur ca. 15-20 Wörter sprach (aber auch schon ihren eigenen Namen konnte). Der Arzt fordert aber bei der U7 50 Wörter egal wie alt. Jetzt ist es so, dass in dem Untersuchungsheft "Verzögerung der Sprachentwicklung" steht aber ihre Tochter 4 Wochen später mit 22 Monaten schon über 60 Wörter spricht und auch einige 2-Wortsätze. Also stimmt diese "Verzögerung" ja nicht und sie würde das gerne "nicht" in dem Heft stehen haben, da es ja nicht stimmt. Kann sie wenn sie die U7 privat bezahlt bei einem anderen Arzt mit z.B. 23 Monaten nochmal eine U7 machen lassen? Wenn ja, wie ist dass dann mit der Bescheinigung? Braucht man dann ein neues Heft bzw. darf man dann mit dem neuen Heft (die alte U7 ist ja schon ausgefüllt) weitermachen? Dann hätte man bis zur U6 ein Heft und ab der U7? Vorab schon vielen Dank.
Liebe B., die Vorsorgeuntersuchung ist doch kein Wettbewerb und das Vorsorgeheft kein amtliches Zeugnis - das alles dient doch nur den Eltern als Orientierung, ob mit ihrem Kind alles in Ordnung ist oder ob es spezielle Förderung bedarf. Alles Gute!
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