Frage im Expertenforum Kinderarzt an Dr. med. Andreas Busse:

Untersuchung (U) - gerne auch an Alle

Dr. med. Andreas Busse

Dr. med. Andreas Busse
Kinderarzt
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Frage: Untersuchung (U) - gerne auch an Alle

User-1724674668

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Guten Tag Herr Dr. med. Busse, Mich würde es interessieren ob es möglich wäre, das Ergebnis (z.B. nicht altersgemäß entwickelt) einer U-Untersuchung anzufechten bzw. die Untersuchung bei einem anderen Kinderarzt zu wiederholen? Also eine Zweitbegutachtung -sozusagen- einzuholen.? Es interessiert mich gerade sehr. Denn es gibt ja durchaus plausible Gründe, welche einen Wunsch hinsichtlich einer erneuten Begutachtung von seiten der Eltern bzgl. des unerwünschten Resultates rechtfertigen könnten und die Eltern somit durchaus berechtigte Zweifel am Ergebnis und der "angeblich notwendigen" Folgetherapie haben könnten. (Frühgeburtlichkeit zum Beispiel: Untersuchung ohne Berücksichtigung des korrigierten Alters) Die Frage ist nur aus einem reinem Interesse und nicht weil es mich und meine Kinder betrifft (altersgemäß entwickelt) Meiner KiÄ vertraue ich voll und ganz, hatte aber vergessen sie danach zu Fragen. Ein kurzes Ja oder Nein wäre super wenn sie das wüssten :) Danke im Voraus Lg


Dr. med. Andreas Busse

Dr. med. Andreas Busse

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Liebe E., das kann ich nur mit einer Gegenfrage beantworten: warum sollte man zu einem Kinderarzt gehen und dort sein Kind betreuen und untersuchen lassen, wenn man kein Vertrauen zu ihm hat. Und natürlich dürfen Sie fragen, fragen, fragen, wenn ihnen etwas unklar ist oder sie es nicht verstehen. Und im "Notfall" kann man sich immer eine 2.Meinung holen, wenn man mit dem Kinderarzt keinen gemeinsamen Nenner findet. Alles Gute!


Mitglied inaktiv

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Es kann dich im ersten Schritt mal niemand zwingen die "Folgetherapie" tatsächlich anzutreten. Als Eltern entscheidet ihr über die Behandlung eures Kindes. Erst wenn das Kind gefährdet wird durch Nachlässigkeit der Eltern kann das zu einer Meldung beim Jugendamt und nachfolgend bei weiterem Ignorieren dann irgendwann vielleicht mal zu Folgen führen. Den U-Ausweis meines Kindes hat bisher niemand sehen wollen, wenn da irgendwas von nicht zeitgemäß drinnen stehen würde, wüsste ich nicht, wen das erst mal interessieren sollte. Ansonsten steht Deinem Kind genau wie Dir immer eine Zweitmeinung zu ärztlichen Belangen zu. Im Zweifel muss man die halt selbst bezahlen und es geht nicht über die Kasse. LG Lilly


User-1724674668

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Hi Lilly, Danke erstmal für deine Antwort. Nunja also so möchtest du dein Kind bspw. in Betreuung geben, so wird hier in der Regel schon das U-Heft oder eine Kopie der U verlangt. Und ich bin mir auch gar nicht so sicher, inwiefern man der Überweisung folge leisten muss. Gerade bei der Frühgeburtlichkeit, stell ich mir die Frage, da Überweisungen in die Kinderneurologie oder Therapien folgen können, welche durchaus entscheidend für eine weitere gesunde Entwicklung der Kleinen darstellen können, insofern die Beurteilung richtig wäre. Nur Eltern als Laie haben das ja icht zu entscheiden. Mir ist halt nicht klar wo da die Grenze zwischen einem "Muss" oder einem "Soll" ist. Wir hatten soeben die U6 und meiner hat wie gesagt "bestanden", allerdings nur weil unsere Ärztin das korrigierte Alter berücksichtigt hat. Allerdings liest man sehr oft, dass das unter KiÄ nicht selbstverständlich ist und bei der Befragung in der U vom tatsächlichen Alter ausgegangen wird. Es gibt aber ja durchaus noch andere Gründe außer eine Frühgeburtlichkeit, welche Zweifel rechtfertigen würden. Ich habe auch schon von äußerst unfreundlichen Arzthelferinnen bzw. überaus schlechtem Praxisklima gelesen, wodurch Kinder sich in der Unzersuchung nicht natürlich zeigten, nicht sprachen oder bestimmte Übungen/Fragen verweigerten. Sicher gibt es noch weitere Gründe, nur mir fallen soeben keine ein ;) Wie gesagt, mich hat diese Frage lediglich beschäftigt ;) Aber das du meinst, dass man durchaus die U als Zweimeinung wiederholen kann, beantwortet mir ja die Frage. Vielen Dank :) Lg


Mitglied inaktiv

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Das mit der Betreuung kenne ich so nicht. Bei uns wollten sie in der Krippe nur den Impfausweis sehen. Vielleicht weil unserer noch recht klein war und da ja dann eh noch nicht viel im U-Heft steht. LG Lilly


babytraum

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Guten Morgen, ob man sich eine zweite U-Meinung einholen kann weiss ich nicht, ggf. bei eigener Kostenübernahme sehe ich kein Problem. Ich persönlich würde bei meiner Krankenkasse anfragen und die Lage schildern und fragen wie das ist. Unser KiA gab uns zwei Mal eine Überweisung in ein SPZ da meine Tochter 5 Wochen zu früh kam. Die erste haben wir gemacht, die zweite nicht, da unsere Tochter überhaupt keine Anzeichen für Entwicklungsverzögerungen oder dergleichen hat. Auch eine Empfehlung zu einem MRT haben wir abgelehnt. KiA sagte damals, es sei immer die Entscheidung der Eltern, nur er habe die Pflicht uns auf alle Möglichkeiten hinzuweisen, dass wir dann nicht irgendwann gegen ihn Vorwürfe erheben können.


Sille74

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Die Us sind doch kein Test, den das Kind "bestehen" muss oder eine von oben herab gefällte Verwaltungsentscheidung, die man "anfechten" müsste bei Nichtgefallen. Die Us sind eher sozusagen standardisierter "Service" für die Kinder und Eltern, damit man bei möglichen Problemen schnell handeln und diese beheben oder zumindest abmildern kann. Im Idealfall sollte die Einschätzung ja unter Beteiligung/Mitsprache/Befragung der Eltern erfolgen. Wenn etwas unklar ist und/oder man hins. einer Einschätzung des KiA anderer Meinung ist, sollte und kann man das mit diesem doch besprechen. Sollte er/sie zu einer Besprechung nicht bereit sein (was nicht für ihn/sie sprechen würde ...) oder bei seiner/ihrer Einschätzung bleiben, kann man sicherlich, wie bei jeder ärztlichen Diagnose, eine 2. Meinung einholen. Ob das dann hins. der Kostenübernahme mit der Kasse Probleme gibt, weiß ich nicht. Ich persönlich muss das U-Heft meiner Großen jetzt zur Schuluntersuchung mitbringen. Aber ich denke, die machen sich bei uns ein recht umfassendes, eigenes Bild, bei dem das U-Heft nur ein (kleiner) Baustein ist. Die Untersuchung soll 1 Stunde ca. dauern und es werden auch die Erzieherinnen befragt und deren Aufzeichnungen zu Rate gezogen. Vorher für Kita und Kiga o.ä. wollte es niemand sehen.


User-1724674668

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Naha Anfechten war das falsche Wort, es war gestern schon so spät als ich gepostet habe ;) Also ich sehe das vielmehr als Test und schon gar nicht als Service Leistung. Außerdem wird hier das U-Heft nicht nur zur Schuleinschreibung angesehen, auch die Kita hatte,es verlangt oder bei der Beantragung des Landeserziehunggeldes wird derU6 Nachweis verlangt. Versteht mich nicht falsch, ich bin absolut pro U's. Aber mit Frühchen fühlensich diese recht erdrückend an und es ist ein häufiger Systhemfehler das den kleinen die fehlende,Zeit nicht angerechnet wird. Lg


Sille74

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Gut, mit Frühchen kenne ich mich nicht aus. Aber so oder so, dass sich die Us für viele, nicht nur für Frühchen-Eltern, "erdrückend" anfühlen, hängt m.E. schon damit zusammen, dass sie als Test (als Prüfung; ein Test sind sie in gewisser Weise ja schon ...) angesehen werden, was sie aber ja nicht sein sollen. Allerdings werden sie, da stimme ich zu, wenn ich mich so umhöre, auch von vielen Kinderärzten irgendwie (unbewusst?) wie ein Test gehandhabt, was ich nicht gut finde. Überhaupt gehen viele Kinderärzte da arg 08/15 vor und betrachten die Kinder nicht als Individuum, was sich bei Frühchen möglicherweise besonders bemerkbar macht. Andererseits könnte ich mir vorstellen, dass es bei den späteren Us, also, wenn es vom Geburtstermin her Richtung Schule geht, gerade bei Frühchen gar nicht schlecht ist, wenn man "Defizite" im Vergleich zu "normaken" Gleichaltrigen aufzeigt. Dann bekommt man vielleicht eine Rückstellung oder manche Förderungen besser durch. Also, ich würde jedenfalls sagen: die Us nicht als Test im Sinne von Prüfung sehen, Unklarheiten/Meinungsunterschiede mit dem Kinderarzt besprechen, ggf. zweite Meinung einholen und/oder Kinderarzt wechseln. Warum man das U-Heft für Landeserziehungsgeld vorlegen muss, ist mir ein Rätsel. Hier in Ba-Wü braucht man das nicht, soweit ich das den Informationen entnehme (bin selbst nicht bezugsberechtigt), zumindest nicht standardmäßig. Für das Eltern- und Betreuungsgeld habe ich es nicht gebraucht.


User-1724674668

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Ja da hast du wohl recht. Be meinem ersten Kind hatte ich mich allerdings sogar immer auf die anstehenden U's gefreut, weil er recht flott in allem war. Nur mein Kleiner muss ganze 3 Monate korrigiert werden und hatte zusätzlich noch Aufholbedarf bzgl. der Genesung (Gesundheitszustand). Er ist jetzt 12,5 Monate alt, korrigiert 9,5 Monate, auf dem Stand eines in etwa 7-9 Monate alten Babys, lt. Ärztin. Und es fühlt sich richtig fies an, wenn einem da ein Fragekatalog gestellt wird ob er denn schon Wörter spricht oder sich zum Stand hochzieht (er kann noch nicht mal sitzen oder robben/krabbeln).. Und man tatsächlich nahezu alle Antworten mit Nein beantworten muss, wobei diese auch überaus lächerlich sind hinsichtlich der Entwicklung.. Also wir sind aus Bayern und es wird bei uns der Nachweis verlangt. Hab dir mal ein Auszug von der ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales): "Das Landeserziehungsgeld ist durch das Bayerische Landeserziehungsgeldgesetz (BayLErzGG) geregelt und folgt unmittelbar auf das Elterngeld. Als Anschlussleistung beginnt der Anspruch zwingend nach dem Lebensmonat, für den letztmals Elterngeld für beide Elternteile gezahlt wurde. Eine wesentliche Voraussetzung ist der Nachweis über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung U 6 oder U 7, je nach Leistungsbeginn. " Daher meinte ich eher Pflicht als Serviceleistung. Aber prinzipiell finde ich es gut, dass dazu angehalten wird die Kinder zu sehen, man weiß ja nie was dabei manchmal zum Vorschein kommt - eklatante Defizite, notwendige Therapien oder Eingriffe, fragliche Hämatome usw. ach ja genau, also wir werden ja ohnehin vom SPZ betreut, sowie die meisten Früchchen (zumindest die nicht Spätfrühchen) auch (meist alle 3-6 Monate) und diese Untersuchung ist viel intensiver und frühchenspezifischer. Daher würde es meines Erachtens viel mehr Sinn machen, von dortiger Stelle den U Nachweis zu bekommen, aber ist halt nicht so. Der Grund warum ich die Frage hier reingestellt habe, war ein aktueller Post i, Frühchen-Expertenforum (Dr. Jorch), in welchen Eltern, wie so oft, diese Erfahrung bei der U machen mussten und der KiA das korrigierte Alter nicht berücksichtigt hat. Nun müssen die Eltern zur Kinderneurologie, gut wenn sie da noch nicht waren, natürlich nicht verkehrt, aber dennoch fände ich es sinniger den Babys diese Aufholzeit zu geben. Ich finde das bescheuert und habe daher die Frage gestellt, ob Eltern das so hinnehmen müssen. Meine KiÄ hat mir jetzt bei der U6 beteits den Fragebogen der U7 mitgegeben, damit ich weiß was erwartet wird.. mal sehen ob das wird ;) Naja wie dem auch sei, danke für deine Beiträge zu meinem Post :)


Sille74

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Bei den Bayern ist ja manches etwas anders und (vermeintlich) seltsam ... ;-)) Keine Ahnung, warum die den Nachweis über die erfolgten Us verlangen. Hat eigentlich da nix zu suchen, finde ich. Bei Frühgeborenen finde ich persönlich (als absoluter Laie), dass das zumindest bei so jungen Kindern entweder berücksichtigt werden sollte bei der Einschätzung oder man den Termin maximal nach hinten schieben sollte (ich glaube, schon bei der U6 dürfen es 3 Monate nach hinten sein). Ich glaube, wenn es einfach darum geht, dass das Kind z.B. bei der U6 noch nicht alles so kann wie ein "normales" einjähriges, aber auf dem richtigen Weg dahin zu sein scheint (also keine wirklichen Baustellen), würde ich persönlich nicht zu irgendwelchen Folgeuntersuchungen und Fachärzten rennen. In dem Alter gibt es ja auch zwischen den "normalen", (ich hoffe, Du verstehst das nicht falsch ;-)) völlig gesunden Kindern noch ganz schöne Unterschiede. Ich bin froh, dass unser Kinderarzt viel Augenmaß hat und das einzelne Kind in seiner Gesamtheit betrachtet. Sonst wäre ich mit meiner Tochter bestimmt auch in so manche Mühle geraten, angefangen mit Größe und Gewicht (sie war/ist klein und leicht), weiter mit dem Drehen (sie war spät dran, dafür aber extrem früh mit Pinzettengriff etc.) übers Krabbeln, was sie nie schulmäßig gemacht hat bis hin zum Malen (da ist sie echt "schlecht" drin, aber na und? meine Bilder sehen auch aus wie von einem Kiga-Kind ...) etc, etc, etc. Man macht sich halt immer Sorgen, ob auch alles gut läuft mit der Entwicklung und Gesundheit seines Kindes, wahrscheinlich bei Frühgeborenen noch viel mehr ... Ich wünsche Euch alles Gute! LG, Sille


User-1724674668

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Ja da schreibst du viel wahres ;) auch mit uns Bayern *gg Danke, wünsche ich euch auch


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