Mitglied inaktiv
Lieber Dr. Busse... In unserem Wohnzimmer, sowie in unserem Schlafzimmer sind ziemlich große Wandflächen mit Schimmel befallen. Unser Vermieter lässt sich leider Zeit damit, den Schaden zu beheben. Wir werden immer wieder vertröstet. Daher planen wir auch einen Umzug. Jedoch können wir frühestens in 6 Monaten umziehen...anders ist es beruflich nicht möglich. Wir machen uns aber Sorgen um unseren 2 Monate alten Sohn. Was können wir tun, um die Belastung zu senken? Oder ist es unbedingt nötig sofort auszuziehen? Liebe Grüße Susanne Clas
Liebe Susanne, mit Heizung, Entfeuchtung und Lüftung läßt sich den Schimmelpilzen das Leben schwer machen. Alles Gute!
Mitglied inaktiv
hallo meine Freundin hatte auch so eine voll verschimmelte Wohnung und zwei Kinder, einem Kind hat es "gar nichts" ausgemacht, ausser dass es ständig krank war und das andere hat sogar einen Pilz in die Lunge bekommen und hat so komische Dinger rausgekotzt, entschuldige für das wort, aber anders kann man gar nicht beschreiben, denn es hat drei mal soo gewürgt , dass man einen Krankenwagen rufen mußte, bis man festellen konnte das es in der Lunge ein Schimmelpilzbefall gibt . Sie lebte in der Wohnung um die zwei jahre.... Im Sommer merkt man den Schimmelpilz vorert gar nicht, in Winter als er kam, konnte nicht mehr umziehen , wo wie du auch und ist noch ein weiteres Jahr drinne gewesen, bevor sie umzog.. Ich bin auch gespannt auf die Antwort von Dr. Busse, denn ich weiß dass meine Freundin mehrere Male am Tag gelüftet hat und auch mit irgendwelchen MIttel dieses Ding bekämpft hat, und geheizt wie blöd... So was ist ganz schlimm... Sorry, dass kein Trost für Dich war. Aber Du weißt ja selber was Du zu tun hast! Bedarf keine Worten LG Marina
Mitglied inaktiv
Hallo! Auch wenn es hauptsächlich um die Gesundheit Eures Kindes (und auch um Eure eigene!!) geht, solltest Du ein Zeichen setzen und den Vermieter nicht einfach so davonkommen lassen. Eine verschimmelte Wohnung zu vermieten, ist doch der Hammer, und dann auch noch an Leute mit Kind. Was denkt der sich? Lasst Euch das auf keinen Fall gefallen, im Fall einer Klage wird der Vermieter auf jeden Fall den Kürzeren ziehen. LG
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