Frage im Expertenforum Kinderarzt an Dr. med. Andreas Busse:

Schimmel in der Wohnung

Dr. med. Andreas Busse

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Frage: Schimmel in der Wohnung

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Hallo ich habe echt ein riesen Problem und zwar haben wir schimmel in der Wohnung.Das ist nicht erst seit wir hier wohnen sondern schon vorher.Wir haben uns damals die wohnung angeschaut und natürlich..doof wie wir sind nich auf sowas geachtet..tja beim tapeten abreißen kam die überraschung. Außerdem sind auch noch unsere Fenster undicht und wir warten nun schon 1 1/2 Monate auf die Fensterleute. Sonstr hat mich das nicht sonderlich gestört aber ich weiß nun das man davon richtig böse krank werden kann..(ist doch richtig oder) Also das eigentlich Thema ist Maxi mein Sohn(4 Monate alt).Er hat seit er da ist ständig die Nase dicht..nichts hilft..weder Nasentropfen noch Inhalatzeugs..meint ihr das kann vom Schimmel kommen? Was mach ich denn nun?Dann werd ich wohl ne neue Wohnung suchen müssen..aber hier haben wir noch 3 Monate kündigungsfrist..gilt die denn noch bei Schimmelbefall und undichten Fensern...Nun sagt mir nicht ich soll mehr lüften..das tu ich schon..davon geht das auch net weg und kommt immer wieder.. Danke für euren rat


Dr. med. Andreas Busse

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Liebe M., wenn ihr Vermieter nichts gegen den Schimmel unternommen hat, dann dürfen Sie mit Sicherheit fristlos ausziehen. Vorheriger juristischer Rat wäre aber sinnvoll. Alles GUte!


Mitglied inaktiv

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Hallooo! Ich kenn das Problem leider auch. Auch uns wurde die Problematik vorenthalten, ich erfuhr dann von der nachbarin, das die Wohnung beim Auszug der Vormieter praktisch schwarz war! Als letzten Januar unser Lütter geboren wurde und das Wasser wie beim schönsten Wasserfall die Fenster runterran ( Luftentfeuchter hatten wir schon aufgestellt, der sollte eigentlich 6 Monate halten und war nach 4 Wochen schon komplett aufgebraucht), hab ich mich nochmal an den hauswart gewandt, damit endlich was unternommen wird: Einziger Kommentar: Sie lüften falsch! Hä? Eine Luftfeuchtemessung wurde schon im Jahr davor durchgeführt und ergab eine Luftfeuchtigkeit von über 80%! Da der Hauswart sich stur stellte, haben wir uns dann direkt an die Genossenschaft gewandt und einen Antrag gestellt schnellstmöglich innerhalb der Genossenschaft umziehen zu können. Nach ca. 1 Monat hatte ich dann schon nen positiven Bescheid und ne Liste mit Wohnungen, die wir uns anschauen konnten. Auf Grund des Schimmelbefalls hatten wir nur eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, die ich dann auch noch so verhandelt hab, das wir schon 14 Tage vor Ablauf in die Wohnung konnten und somit auch keine doppelte Mietbelastung hatten. War zwar stressig, aber war zu packen. Frech fand ich nur, das wir die alte Wohnung komplett und pikobello renovieren mussten. Ein paar Wochen später, hab ich dann ne Nachbarin getroffen, die mir erzählte, nachdem wir ausgezogen waren, haben die massenhaft Schimmelpilzfarbe hochgeschafft und an die Wände geklatscht. Wozu mussten wir dann streichen? Versuch doch auch mal, bei Deiner Wohnungsverwaltung so einen Antrag zu stellen, bei uns hatts ja geklappt wie Du siehst. Ansonsten, erkundige Dich beim Mieterbund, um wieviel man die Miete mindern kann. Und ja, es stimmt, Schimmelpilze sind gesundheitlich sehr gefährlich, wir haben z.B. immer Ausschlag gehabt und Husten, seitdem wir in der neuen Wohnung sind, ist das wie weggeblasen. Grade für Kinder ist das gefährlich. Leider haben die Vermieter immer nur den Satz mit dem Lüften auf Lager, sonst müssten sie ja zugeben, das es Mängel gibt. Lass nicht locker, geh denen täglich auf den Kranz, irgendwann drehen die schon die Augen, wenn die Deinen Namen nur hören und für gewöhnlich passiert dann auch was, damit die wieder ihre Ruhe haben LG Susi


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Hallöchen, ich weiß nicht was bis jetzt schon passiert ist bei euch. wir haben bei uns auch schimmel! Als erstes informierst du deinen vermieter darüber das schimmel in der Wohnung sei. Wenn er darauf nicht reagiert schalte einen Gutachter ein bitte. einigt euch darauf das derjenige zahlt der schuld daran hat! Er wird dir eine schnelle auflösung geben. Mietminderung JA aber ganz sicher es gibt bestimmte regelungen wieviel Prozent du kürzen darfst pro zimmer. Allerdings mußt du deinem vermieter das ganze auch schriftlich geben und ihm eine frist setzen. Ich kann dir das Buch Mietrecht empfehlen kauf dir das es ist gut. Viel Glück


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