Frage im Expertenforum Kinderarzt an Dr. med. Andreas Busse:

Keuchhusten-Impfung für Betreuungspersonen die 2.te

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Frage: Keuchhusten-Impfung für Betreuungspersonen die 2.te

Kunderella

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Sehr geehrter Herr Dr. Busse, sie empfahlen uns letzte Woche, dass auf jeden Fall sichergestellt sein sollte, dass der Papa unseres bald auf die Welt kommenden Kindes gegen Keuchhusten geimpft sein sollte, ebenso wie gegen MAsern und Windpocken, falls die Krankheit nicht durchgemacht wurde. Nun habe ich noch mehrere Fragen: 1. Die Schwiegermama möchte nach der Geburt 1-2 Wochen zu uns kommen, meine Schwiegereltern sind aber (obwohl sie beide Schulmediziner sind) Impfgegener und fürs "Durchmachen", also auch nicht gegen Keuchhusten geimpft und halten alle Vorsichtsmaßnahmen, solange es nicht schon um akute Krankheiten mit Lebensbedrohung geht für übertrieben. Wäre durch den Aufenthalt meiner Schwiegermutter das Neugeborene gefährdet? Sollte ich also versuchen, sie von einer IMpfung zu überzeugen oder wäre das übertrieben? 2. Kann man Keuchhusten mehrmals bekommen? Kann also jemand, der als Kind Keuchhusten hatte als Überträger dienen, wenn er als Erwachsener nicht ausreichend geimpft wurde? 3. Meine Mutter kommt ebenfalls in den ersten 2 Monaten für 2 Wochen zu Besuch. Sie kommt aus Costa Rica. Sollte sie zusätzlich zu den für Papa geltenden Empfehlungen (Keuchhusten Impfung, ebenso wie Masern und Windpocken) noch etwas beachten? Danke!


Dr. med. Andreas Busse

Dr. med. Andreas Busse

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Liebe K., da wäre ich ganz strikt: wer nicht bereit ist, sich selber und damit das Enkelkind gegen lebensbedrohliche Krankheiten wie Keuchhusten, Masern und Windpocken zu schützen, der muss halt erst mal auf Kontakt mit seinem Enkelkind verzichten. Keuchhusten kann man mehrfach bekommen, auch wenn man es als Kind hatte oder als Kind geimpft wurde. Alles Gute!


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