AuchBiggi
Sehr geehrter Herr Dr. Busse, mein Sohn (16 Monate) musste letzten Donnerstag erbrechen und hatte Freitag Durchfall. Samstag war er zwar schlapp, aber Symptom frei. Montag habe ich ihn zur Sicherheit noch zu Hause gelassen. Die Tagesmutter besteht auf ein"Attest", dass er nicht mehr ansteckend ist. Nachdem ich heute zwei Stunden beim Kinderarzt war und zwei Euro bezahlt habe, habe ich eine Bescheinigung erhalten auf der steht:"Der u.g. Patient hat laut Aussage der Mutter zum jetzigen Zeitpunkt keinen Durchfall oder Erbrechen. " Dies reicht der Tagesmutter nicht. Der Kinderarzt hat angeboten eine Stuhlprobe einzusenden, dies würde eine Woche dauern. Krank würde er das Kind jedoch nicht schreiben, da er keine Symptome hat. Was soll ich machen? Ich muss doch arbeiten. Gibt es Richtlinien, wann ein Kind wieder zur Tagesmutter darf? Gibt es andere Bescheinigungen? Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen von Herzen ein ruhiges und frohes Weihnachtsfest Biggi
Liebe A., ein Attest oder eine "Gesundschreibung" ist bei so einem Infekt wirklich nicht nötig. 2 Tage nach Ende einer Durchfallserkrankung sollte ein Kleinkind besser noch zuhause bleiben, dann spricht nichts gegen den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung. Alles Gute!
Colien07022004
Die Tagesmutter handelt völlig korrekt, der Norovirus kann noch tagelang ansteckend sein. Die Tagesmutter legt ihren eigenen Standard fest, ähnlich wie in einer Hausordnung. Toll, wie sie die anderen Kinder schützt. Du wirst auch einmal davon profitieren, wenn ein anderes Kind erkrankt. LG
kati1976
Wenn die Tagesmutter das so will dann ist es so. Es geht der Norovirus rum. Der ist hochgradig ansteckend auch noch lange nach abklingen der Symptome.
IngeA
Und wie meint ihr, dass der KiA herausfindet ob das Kind noch Viren ausscheidet? Der Arzt wird fragen wie lange das Kind symptomfrei ist und wenn das länger als 2 Tage ist wird er das Kind gesund schreiben, wenn die Tagesmutter auf so einen Wisch besteht. LG Inge
kati1976
Unser Kia nimmt Stuhlproben Da der Norovirus hier zur Zeit so heftig ist das sogar Schulen geschlossen werden, finde ich eine Forderung nach einer Gesundschreiben richtig. Ich möchte zu Weihnachten sowas nicht haben. Wenn die Tagesmutter darauf besteht dann ist es so es sind ihre Regeln.
IngeA
Der Norovirus ist oft 7-14 Tage im Stuhl nachweisbar (und damit auch noch anstekend). Manchmal auch länger. Wenn die Tagesmutter beim Wickeln entsprechend auf Hygiene achtet, passiert auch nichts. In der Gegend "rumgepustet" wird das Virus beim Erbrechen, nicht durch Stuhlgang. Die Regeln der TM hin oder her, sie bezahlt weder Attest noch Stuhlprobe. Es gibt Vorgaben vom RKI, nicht ohne Grund und auch nicht ohne Erfahrung, warum sollte das für die Tagesmutter nicht ausreichen? Nach § 34 Abs. 1 IfSG dürfen Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Die Einrichtung sollte erst 2 Tage nach dem Abklingen der klinischen Symptome wieder besucht werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Allerdings sollte auch dann noch verstärkt Wert auf die Hygiene gelegt werden. LG Inge
kati1976
Wenn die Tagesmutter der AP das so will dann ist es so. Da können wir alle sagen was wir wollen. Wie gesagt ich kann es verstehen, wenn dort der Notovirus auf ist.
IngeA
Zumindest bei uns werden TM-Plätze durch das JA vermittelt, sind damit also quasi Bestandteil einer öffentlichen Betreuung. Ich finde es ehrlich gesagt nicht OK wenn da jede TM ihre eigenen Richtlinien legen kann, die Mutter bekommt ja kein Kind-frei wegen einem Kind das offiziell nicht mehr krank ist. Das RKI ist das Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten. Wieso sollte sich eine TM über deren Empfehlungen hinweg setzen können? Kennt die sich besser aus? Was Impfungen anlangt wird hier überall die Kompetenz der Stiko hervorgehoben und diejenigen die es anders machen sind Ignoranten die sich anmaßen es besser zu wissen als die Experten. Irgendwie wird da mit zweierlei Maß gemessen. Ausbaden darf es die Mutter, die sich Urlaub nehmen muss für ein gesundes Kind. Und der Arbeitgeber wird auch begeistert sein, wenn er ausgerechnet vor Weihnachten wo die Belegschaft oft eh schon dünn besetzt ist wegen so etwas frei geben muss. Mein KiA hätte wahrscheinlich einfach etwas in der Art geschrieben: Nach § 34 Abs. 1 IfSG kann dem Kind _______ der Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung aus ärztlicher Sicht wieder gestattet werden. Wenn sich die TM übrigens an die gängigen Hygienestandards hält, Hände und Wickelunterlage nach dem Wickeln desinfizieren, passiert da auch nichts. Und das sollte sie können, das gehört zu ihren Aufgaben. Wenn man das bei MDI konsequent macht funktioniert das sogar innerhalb einer Familie recht gut, dass das Virus eben nicht weiterwandert. Zumindest in meiner Familie. LG Inge
AuchBiggi
Liebe IngeA, deine Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich habe den entsprechenden Paragraphen ausgedruckt und dies mit Kinderarzt und Tagesmutter besprochen, so dass ich heute wieder arbeiten konnte. Ganz herzlichen Dank und ein entspanntes Weihnachtsfest Biggi
IngeA
Gern geschehen :o) Auch euch ein frohes Fest. LG Inge
kati1976
Ich finde das verhalten trotzdem richtig. Man muss als Eltern da durch wenn das Kind krank ist. Hier muss ein Kind 48 Stunden ohne Symptome sein. Zur Zeit auf jeden Fall eine Gesundschreibung vom Arzt. Alle Kitaplätze laufen über das JA und trotzdem hat jeder Träger eigene Regeln. Unser Träger nimmt nur geimpfte Kinder und wenn viele Fälle von Magen Darm Infekten sind mit Gesundschreibung. Ein anderen Träger ist das alles egal und die haben ständig irgendeine Krankheit oder irgendeine"Seuche" ( noro, rota usw.) Da lobe ich mir das Verhalten von unserem Träger.
IngeA
"Ich finde das verhalten trotzdem richtig. Man muss als Eltern da durch wenn das Kind krank ist. Hier muss ein Kind 48 Stunden ohne Symptome sein. Zur Zeit auf jeden Fall eine Gesundschreibung vom Arzt." Das Kind war 48 Stunden ohne Symptome und hatte eine Gesundschreibung vom Arzt. Das Problem war nicht dass das Kind noch krank war (dafür hätte die Mutter Kind-krank bekommen) sondern dass das Kind nach den Richtlinien des RKI gesund war, der Arzt das bestätigt hatte und die Tagesmutter es trotzdem nicht betreuen wollte. LG Inge
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