Hallo zusammen,
meine Tochter (3Jahre) hat seit heute Vormittag eine leicht sichtbare Bindehautentzündung.
Allerdings ist es nur optisch zu erkennen, denn sie ist sonst fit wie ein Turnschuh.
Laut Kinderarzt bekommen wir keine Kind-Krankschreibung, weil die Kleine gent-opthal bekommt und ab morgen wieder (laut Arzt) in die Betreuung darf.
Ohne Symptome und nicht mehr anstecked...
Allerdings verweigert die Kita für mindestens 48 Stunden die Betreuung und meine Tochter dürfte nach deren Rechnung frühestens Donnerstag wieder in die Einrichtung.
Nun zur Frage:
Wer kommt für den Verdienstausfall auf, wenn ich vom Kinderarzt keine Krankmeldung bekomme, und die Kita die Betreuung verweigert?
Ich hoffe auf helfende Antworten
Viele Grüße
von
fragende Eltern
am 13.05.2024, 20:07
Antwort auf:
Betreuungsverweigerung trotz OK vom Arzt
Liebe F.,
zu diesem leider nicht seltenen Thema lesen Sie bitte die ausführliche Info meines Kollegen: https://www.kinderarztpraxis-schorndorf.de/wp-content/uploads/2023/12/Tipps-vom-Doc-Bindehautentzuendung.pdf
Daraus geht hervor, dass es in der Regel keinen Anlass gibt, ein Kind mit einer leichten Bindehautentzündung ohne sonstige Krankheitszeichen vom Besuch der KITA auszuschließen. Was leider manche Erzieherinnen aus übertriebener Sorge nicht so sehen. Sie können nur mit dieser Info und im Idealfall mit Unterstützung Ihres Kinderarztes versuchen, die KITA umzustimmen.
Alles Gute!
von
Dr. med. Andreas Busse
am 14.05.2024
Antwort auf:
Betreuungsverweigerung trotz OK vom Arzt
Hallo,
bei Kind krank ohne Attest kommt niemand für den Verdienstausfall auf, mit Attest bezahlt die Krankenkasse ca. 67% des Gehalts.
Sind das antibiotische Augentropfen? Dann ist man normalerweise nach 24 Stunden nicht mehr ansteckend. Wenn es "normale" Augentropfen sind, ist das mit den 48 Stunden schon richtig. Außerdem darf die Kita, soweit ich weiß, selbst festlegen, wann die Kinder nach bestimmten Krankheiten wieder kommen dürfen.
VG Naddel
von
Naddel2705
am 14.05.2024, 14:13