Hallo Herr Dr. Busse, meine 11 jährige Tochter hat 2 Hot-Dogs gegessen, wobei auf der Verpackung der Hot-Dog-Brötchen "Enthält Alkohol" (Ethylalkohol) steht (zur Konservierung, nehme ich an). Die Hot-Dog-Brötchen wurden direkt aus der Verpackung genommen und gegessen - also nicht erhitzt (nicht getoastet oder gegrillt). Ich war davon ausgegangen (weil ich dachte, das mal gelesen zu haben), dass diese "Backwaren" - aufgrund der niedrigen Alkoholmenge - für meine Tochter ungefährlich seien. Später habe ich mir aber doch Sorgen gemacht,  da die Hot-Dog-Brötchen nicht erhitzt wurden. Meiner Tochter geht es gut. Trotzdem möchte ich wissen, ob von diesem Alkohol in den unerhitzten Hot-Dog-Brötchen doch eine grundsätzliche Gesundheitsgefahr (für das Gehirn, die Leber etc.) für meine Tochter ausgehen kann? Sind solche Backwaren (es gibt ja auch noch andere, nicht nur Hot-Dog-Brötchen), die durch geringe Mengen Alkohol konserviert werden, für Kinder insgesamt ungefährlich (wenn sie nur ab und zu und nicht täglich gegessen werden)? Also kann meine Tochter sie wieder essen? Mir geht es jetzt nur um die konkrete Gesundheitsgefahr - nicht um eine mögliche Gewöhnung an den Geschmack oder Geruch von Alkohol. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen  Sunny