Sehr geehrter Herr Dr. Busse, ich habe folgende Fragen, die ich mir durch Internetrecherchen bislang leider nicht selbst beantworten kann: Ist ein Kinderarzt grundsätzlich dazu verpflichtet, ein Kind aufgrund intrauterinen Alkoholeinflusses an ein Sozialpädiatrisches Zentrum zu überweisen? Oder hängt dies von Menge/Häufigkeit des Konsums, sowie Verhaltensauffälligkeiten ab? Macht ein Arzt sich evtl. strafbar, wenn er ein Kind nicht ans SPZ überweist (wenn es bei allen Untersuchungen keinerlei Auffälligkeiten zeigt)? Gibt es einen Ermessensspielraum? Zum Thema FASD existiert ja eine S3-Leitlinie zur Diagnostik. Was bedeutet eigentlich "Leitlinie"? - eine gesetzliche/medizinische Verpflichtung zur Umsetzung, oder lediglich eine Empfehlung? Nach allem, was ich bisher zum Thema gelesen habe, ist mir unklar, ob es ausnahmslos notwendig ist, ein Kleinkind ohne jegliche Auffälligkeiten bei bspw. ein- oder zweimaligem geringen Alkoholkonsum in der SS im SPZ komplett auf den Kopf stellen zu lassen. Zum Anderen beschäftigt mich die Frage, ob ein Kind ebenso Schädigungen erhalten kann, wenn der Vater trinkt oder Drogen nimmt (Einfluss der Substanzen auf die Spermien)? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie hier ein wenig Licht ins Dunkel bringen könnten. Im Voraus ganz herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
von Dalai-Lama am 10.04.2018, 17:31