Sehr geehrter Herr Dr. Busse,
beim heutigen Abendessen ist etwas Blödes passiert: meine Tochter (4 Jahre) hat abgelaufene Wienerle gegessen. Sie hatte bereits ca. ½ bis 2/3 der Wurst gegessen, als ich auf das Datum der Packung blickte: MHD 11.11.!
Wir haben die Packung am Montag (13.11.) anscheinend bereits abgelaufen gekauft und Freitag/ Samstag geöffnet (nicht aufs Datum gesehen, denn die halten ja eigentlich einige Zeit, wenn erst frisch gekauft…) .
Das Wienerle heute war also 9 Tage über MHD und die Packung seit 2-3 Tagen geöffnet. Geht von hier eine Gesundheitsgefahr für meine Tochter aus? Sollen wir morgen bei unserem Kinderarzt vorstellig werden? Oder einfach abwarten und hoffen, dass mit der Wurst alles in Ordnung war? Ich mache mir solche Vorwürfe, dass ich das Essen nicht verhindern konnte…
Vielen Dank und viele Grüße
Bennchen
von
Bennchen
am 20.11.2023, 21:01
Antwort auf:
Abgelaufene Wienerle gegessen
Liebe B.,
es heisst zurecht "Mindest"-Haltbarkeitsdatum!!! Es wird also nichts passiert sein, wenn die Wurst geschmeckt hat.
Alles Gute!
von
Dr. med. Andreas Busse
am 21.11.2023
Antwort auf:
Abgelaufene Wienerle gegessen
Warte ab. So etwas ist mir auch schon passiert, und nie gab es Probleme. Das meiste erledigt eh die Magensäure. Bleib entspannt.
von
Itzy
am 20.11.2023, 21:12
Antwort auf:
Abgelaufene Wienerle gegessen
Hallo,
das MHD ist nur ein Gewährleistungsdatum des Herstellers. Das sagt rein gar nichts darüber aus, ob etwas noch genießbar ist (siehe MHD auf zB Salz).
Wenn die Wurst noch geschmeckt hat, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass sie verdorben war.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 20.11.2023, 22:40
Antwort auf:
Abgelaufene Wienerle gegessen
Vielen Dank euch beiden für eure beruhigenden Worte!
von
Bennchen
am 21.11.2023, 07:25