lena168
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Wahn, Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Mit dem KA hatte ich schon gesprochen, dieser meinte, dass es kein Problem sei, da man laut STIKO ja sogar mit einem akuten banalen Infekt impfen dürfe, wo die Patienten dann ja sogar noch symptomatisch seien. Unser Sohn sei ja hingegen nicht mehr symptomatisch. Aber laufen da dann nicht auch Abwehrreaktionen ab? Wie kommt man dann zu dieser Empfehlung? Sollte ich auf eine Verschiebung drängen, oder halten Sie es für vertretbar? Ein guter Impferfolg ist uns natürlich sehr wichtig. Wir sind so froh, dass wir ihn endlich gegen Masern impfen lassen können. Mein Sohn zahnt gerade. Stellt dies ein Hinerniss da? Vielen Dank!
Der Impfzeitpunkt ist sicher ein Kompromiss zwischen a) Abstand zur Magen/Darm Infektion b) Schutz gegen Masern Wenn der KA dann am Mittwoch impfen möchte, ist das sicher o.k. Das Zahnen hat nichts mit einem Immunschutz zu tun.
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