Mitglied inaktiv
Liebes Team, erstmal schön das sie wieder zu erreichen sind. Ich hatte bei meiner ersten Geburt einen Notkaiserschnitt wegen rel. Mißverhält. mein Kind war 14 Tage über ET und hatte dann auch einen KU von 38. Der MuMu war allerdings komplett offen. Nun bin ich wieder schwanger (im 8.Monat) und mir wurde wieder ein KS nahegelegt. Meine Gedanken springen täglich, mal möchte ich es dennoch spontan versuchen, mal doch den geplanten KS nehmen wegen der doch sehr schwierigen Geburt beim ersten. Soviel zur Vorgeschichte... Stimmt es, dass ich allerdings durch die Kompletteröffnung des MuMu mit einer eher schnelleren Entbindung rechnen kann oder ist das wie bei einer Erstgeburt, da ich ja keine Preßwehen hatte? Dr. Kniesburges schrieb vor ein paar Wochen ( ich habe im Archiv über KS gelesen) das er erlebt hat das eine Frau bei einem gepl. KS an Lungenembolie starb. Ich weiß zwar um die Risiken aber meine Ängste auch in diese Richtung sind sehr stark. War die Frau gesundheitl. vorbelastet oder ganz gesund bzw. kann ich der Gefahr durch eine PDA aus dem Wege gehen (bei gepl. KS)? Ich habe nun einige Krampfadern bekommen, wären die unter beiden Geburtsarten problematisch? Zu guter letzt, wäre es sinnvoll, falls ich wieder keine eigenen Wehen bekomme und mich für eine spontane Entbindung entscheide sollte, um den Termin herum einzuleiten um evtl. einen Wachstumschub zuvorzukommen? Ganz doll liebe Grüße von Lisa (32.SSW)
Dr. med. Stefan Kniesburges
Hallo, da der Kaiserschnitt wegen eines relativen Missverhältnisses notwendig war, muss man, falls das jetztige Kind nicht deutlich kleiner als das Erste ist, damit rechnen, dass wieder ein Kaiserschnitt notwendig wird. Die Entscheidung ob man einen vaginalen Entbindungsversuch unternehmen soll oder nicht, würde ich deshalb von dem geschätzten Gewicht des Kindes abhängig machen. Sofern es gleich groß oder sogar schwerer als das erste Kind geschätzt wird, würde ich zu einen geplanten Kaiserschnitt raten, da die Komplikationsraten bei geplanten Sectiones niedriger sind als nach Kaiserschnitten, die sekundär unter Notfallbedingungen wegen Komplikationen bei der vaginalen Geburt durchgeführt werden müssen. Es stimmt, dass ein Kaiserschnitt mit einer höheren Komplikationsrate belastet ist als eine vaginale Geburt. Eine Lungenembolie ist aber ein außerordentlich seltenes Ereignis und rein statistisch gesehen dürfte ich im Verlauf meiner beruflichen Tätigkeit keinen weiteren derartigen Fall erleben. Angeführt habe ich diesen Fall um zu zeigen, dass ein Kaiserschnitt immer mit trifftigem Grund durchgeführt werden sollte. Trotz des vollständig eröffneten Muttermundes sind Sie bzgl. einer vaginalen Geburt wie eine Erstgebärende einzuschätzen, da das Kind nicht durch den Geburtskanal getreten ist. Zu den Krampfadern: es ist in jedem Fall sinnvoll bereits während der Schwangerschft Kompressionsstrümpfe zu tragen. Je nach Ausprägung der Krampfadern sollte man nach der Geburt zusätzlich eine Heparinprophylaxe durchführen. Nach einem Kaiserschnitt ist diese obligatorisch. Zur Frage einer Geburtseinleitung: diese Frage läßt sich aus der Ferne schlecht beurteilen. Je nach Kindsgröße kann es aber durchaus sinnvoll sein eine Geburtseinleitung am Termin durchzuführen. Andererseits sollte man nach einem Kaiserschnitt mit einer medikamentösen Einleitung vorsichtig sein. Es sind hier also verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, so dass man eine derartige Entscheidung nur gemeinsam mit der Mutter unter Berücksichtigung aller vorliegenden Befunde (Kindsgröße, vaginaler Untersuchungsbefund) treffen kann. Dr. S. Kniesburges, St. Anna Hospital
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