Frage im Expertenforum Geburt an Dr. med. Stefan Kniesburges:

Mutterschutz

Dr. med. Stefan Kniesburges

Dr. med. Stefan Kniesburges
Chefarzt und Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Frage: Mutterschutz

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Herr Dr. Stefan Kniesburges, ich weiß nicht genau ob Sie mein Ansprechpartner sind ... aber ich versuch es trotzdem mal .... Mein ET ist der 21.07.2009 Wird wahrscheinlich am 10.07.2009 per KS raus geholt. Was passiert mit den restlichen Tagen (Mutterschutz) ? Verlängert sich dadurch alles um weitere 11 Tage? Normalerweise würde ich am 21.07.2010 wieder anfangen zu arbeiten. Aber wenn ich am 10.07 entbinden sollte dann wäre mein Arbeitsbeginn der 30.07.2010 oder ??? Freue mich auf Ihre schnelle Antwort. Danke


Beitrag melden

Hallo, die Mutterschutzfrist beträgt 8 Wochen ab dem Tag der Geburt und verlängert sich nicht wenn das Kind eher geboren wird, außer es handelt sich um eine Frühgeburt. Dann beträgt die Mutterschutzfrist 12 Wochen nach der Geburt. Dr. S. Kniesburges, St. Marienkrankenhaus Ratingen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Der Mutterschutz dauert bei reif geborenen Kindern 14 Wochen, 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET. Kommt das Kind früher wird die Zeit des "verlorenen" Mutterschutzes hinten dran gehängt, d.h. man hat immer mindestens 14 Wochen Mutterschutz. Wenn Du 1 Jahr Elternzeit nimmst endet diese am Tag vor dem ersten Geburtstag des Kindes, unabhängig vom errechneten Entbindungstermin, erster Arbeitstag wäre also der 10.07.2010


Beitrag melden

Danke, lerne auch gerne was dazu. Dr. S. Kniesburges


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Bitte; diese Gesetzesänderung gibt es seit 2002... ;-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Danke :-))


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.