Frage im Expertenforum Geburt an Silke Westerhausen:

Krankmeldung für Schwangerschaft

Silke Westerhausen

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Beleghebamme der Frauenklinik in Herne

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Frage: Krankmeldung für Schwangerschaft

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Hallo, ich hatte bei meiner 1. Schwangerschaft eine Frühgeburt in der 29. SSW. Da wir uns noch ein Baby wünschen, müsste ich nach meinem jetzigen Erziehungsurlaub noch eine Weile bis zum neuen Mutterschutz arbeiten gehen. Davor habe ich Angst. Ich musste dort während der SSW viele Kisten schleppen (über mehrere Stockwerke), niemand nimmt dort Rücksicht auf die SSW usw. Hätte ich die Möglichkeit mich nach dem EU bis zum neuen Geburtstermin vom FA krankschreiben zu lassen. PS: Ich möchte wirklich anmerken, dass ich normalerweise wirklich kein Blaumacher bin und meinen Pflichten immer nachkomme, aber ich habe große Angst, dass der Stress und die Arbeit dort viel mit der 1. Frühgeburt zu tun hatte, da ich dort auch emotional sehr angespannt war! Kathi


Silke Westerhausen

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Hallo, Es gibt Schutzvorschriften für schwangere Frauen an die sich jeder Betrieb halten MUSS - ansonsten muss dies vom Rechtsanwalt geregelt werden. Ob der FA eine Krankschreibung befürwortet müssen Sie mit ihm absprechen. Grüße Silke Westerhausen


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