Frage im Expertenforum Geburt an Silke Westerhausen:

Kostenübernahme WKS

Frage: Kostenübernahme WKS

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich möchte einen WKS. Mir ist klar, dass die Krankenkasse diesen nicht zwangsläufig übernehmen muss. Würde dann nur die Differenz zur natürlichen Geburt von mir aus eigener Tasche bezahlt werden müssen oder die komplette Summe? Denn die Kosten einer Spontangeburt würden ja für die Krankenkasse sowieso anfallen!? Wie viel bezahlt man erfahrungsgemäß für den Eingriff?


Silke Westerhausen

Silke Westerhausen

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Hallo, Andrea6 hat Ihre Frage bereits beantwortet - Wenn Sie sich für einen KS auf Wunsch entscheiden sollten Sie aber auch die Nachteile wissen bzw sich darüber aufklären lassen. Für die hebammen und ÄrztINNEN ist ein KS auf Wunsch eine planbare und einfache Sache (die hebamme bekommt sogar genau so viel Geld und ihr bleibt ein schmutziger Kreißsaal erspart!) dennoch ist nicht alles rosig,die Totgeburtenrate steigt für die folgende Schwangerschaft,die Gefahr dass das Kind atemdepressiv wird da ihm der Geburtsstress fehlt ist auch nicht von der Hand zu weisen,ebenso sollten sich die Mütter über Blutungsgefahren,Embolie - und Thromboserisiko im Klaren sein - andere Komplikationen werden jetzt nicht weiter erwähnt. Es muss den Müttern einfach bewusst sein,dass der KS risikoreicher ist als eine vaginale geburt,ganz zu schweigen von dem euphorischen Gefühl das Kind auf die Welt gebracht zu haben,was einfach unbeschreiblich und einmalig ist... Alles Gute und viel kraft trotz Ihrer Entscheidung, Grüße Silke westerhausen


Mitglied inaktiv

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Ein Wunschkaiserschnitt muß in Deutschland (leider) noch nicht selber bezahlt werden - dies wird von der Allgemeinheit der Versicherten mitgetragen. Der Arzt, der sich dafür breitschlagen läßt, wird immer eine Indikation aufschreiben, meist ist es "psychische Störung" - das entspricht auch halbwegs der Wahrheit, denn wer würde sich ansonsten schon grundlos eine große Bauch-OP antun. Auch die Absicht der Kassen, diesem Gebaren einen Riegel vorzuschieben, wird ins Leere laufen, da "psychische Indikation" kaum kontrollierbar ist. Bemerkenswert, daß die "Therapie" einer Angsstörung eine unnötige BAuch-OP ist...


Mitglied inaktiv

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Danke für die ausführliche Antwort! Warum wird eigentlich nicht das Selbstbestimmungsrecht einer Frau respektiert und die Entscheidung für einen WKS immer als Todsünde dargestellt?? Ich denke, dass es jedem selbst überlassen sein sollte, wie das Kind zur Welt gebracht wird. Hier ein interessantes Zitat: "Die natürlichste Geburt ist die vaginale Geburt ohne Dammschnitt, ohne Zange/Saugglocke und ohne Komplikationen. Eine alternative Geburt kann ein geplanter Kaiserschnitt mit 38 bis 38 1/2 Wochen sein. Die planbare Variante kann Ihnen der Arzt praktisch garantieren, während die natürliche Variante von einigen Launen der Natur abhängt, die wir kaum steuern können. Die Schwangere muss sich also zwischen der natürlichen Ungewissheit und der planbaren Gewissheit entscheiden und mit ihrem eigenen Wertesystem in Einklang bringen". Dr. Pierre Villars, Schweizer Gynäkologe Da in meiner Familie ein KU der Babys ab 38cm beginnt und bisher alle vaginal operiert (Dammschnitt) bzw. gerissen sind, möchte ich mir derartiges ersparen und mit dem kalkulierbaren Risiko des WKS leben. Bei meiner Cousine war die nat. Geburt eine glatte Fehlentscheidung des Arztes bzw. Hebammen, der Kleine blieb wegen des KU stecken und ist dank der mangelhaften Sauerstoffversorgung heute querschnittsgelähmt. Tut mir leid, aber dann habe ICH lieber einen Schnitt im Bauch, als das mein Kind einen lebenslänglichen Schaden davon trägt. Man(n) kann eben nicht immer alles verallgemeinern, die Geburt ist individuell! Makaber, aber wahr: bei einer Abtreibung zahlt die KK auch, egal ob der Grund für jeden nachvollziehbar ist oder nicht. . .sei es bei der einen eine vermutete Behinderung (geistig/körperlich) oder bei der anderen keine Lust auf Verhütung und Verantwortung.


Mitglied inaktiv

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Der von Dir zitierte Gynäkologe lebt natürlich von Wunschkaiserschnitten - kein Wunder, daß er so argumentiert. Seine Sichtweise ist keinesfalls Allgemeingut und kann Punkt für Punkt entkräftet werden. Deine Ausführungen zur Kostenübernahme von Abtreibungen sind ebenfalls falsch: diese ist in der Regel keine Kassenleistung. Lediglich bei zu geringem Einkommen der Mutter kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.


Mitglied inaktiv

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Ich wusste gar nicht, dass wir von Sie auf du wechselten. . . Schade, dass hier so eine einseitige Argumentationskette als medizinisch wertvoll gilt, bezogen auf beide Themen! Bei einer Abtreibung wird zumeist von der Kasse bezahlt, wie ein WKS anscheinend auch. Leider wird mehr Verständnis für ersteres aufgebracht. . . Ich denke, Sie beide haben jetzt zumindest geschafft, dass ich in dieses Forum keine Fragen mehr stelle - jede wurde bisher mit Wertungen versehen, leider keine Spur von Verständnis. Hoffentlich sind die Hebammen im KH anders, sonst pack ich meine Sachen auch mit Wehen ganz schnell wieder. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und möchte mit meinen 23 Jahren an Ihre Toleranz apellieren.


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