Frage im Expertenforum Geburt an Dr. med. Stefan Kniesburges:

KH-Akte

Dr. med. Stefan Kniesburges

Dr. med. Stefan Kniesburges
Chefarzt und Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Frage: KH-Akte

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Ich habe in dem Krankenhaus in dem ich entbunden habe meine KOMPLETTE Akte angefordert,wurde aber mit gerade mal 7 Seiten (davon 2 unleserlich) abgespeist. Ich habe also erneut eine ausführliche Anforderung geschrieben und warte schon wieder seit 1 Woche auf Reaktion (das letzte Mal wurde erst nach 3 Wochen nach erneuter Nachfrage reagiert). An wen kann ich mich wenden zwecks einer Beschwerde? Ich habe bisher direkt ans Gyn.-Sekretariat geschrieben,aber da rührt sich ja leider nix. Ich möchte ale über meinen KH-Aufenthalt existirenden Unterlagen,sind die nicht alle beisammen in einem Ordner? Oder hat jeder (Hebamme,Ärzte) eigene? Vielen Dank!


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Hallo, prinzipiell haben Sie ein Recht auf alle Sie betreffenden Unterlagen. Der Anspruch auf Einsichtnahme erstreckt sich auf alle objektiven Feststellungen über den Gesundheitszustand des Patienten (z.B. naturwissenschaftlich objektivierbare Befunde, Ergebnisse von Laboruntersuchungen sowie von Untersuchungen am Patienten wie EKG, Röntgenbilder usw.) und die Aufzeichnungen über die Umstände und den Verlauf der Behandlung (z.B. Angaben über verabreichte oder verordnete Arzneimittel, Operationsberichte, Arztbriefe und dgl.). Das Einsichtsrecht erstreckt sich nicht auf Aufzeichnungen, die subjektive Einschätzungen und Eindrücke des Arztes betreffen. Wenn das KH Ihnen dieses Recht verweigert, sollten Sie sich an die zuständige Ärztekammer oder an das Gesundheitsamt wenden. Dr. S. Kniesburges, St. Marienkrankenhaus Ratingen


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