Mitglied inaktiv
Hallo! Ich hatte vor ein paar Tagen schon mal zum gleichen Thema geschrieben. Meine FÄ hat nur mit mir telefoniert, und folgendes erzählt: Eine Beckenausmessung per Röntgen werde sowieso nicht mehr gemacht, es wird einfach abgewartet, ob es klappt oder nicht und dann eben im Notfall ein KS gemacht. Jetzt versteh ich gar nichts mehr. Meine Hebamme hat von einem Beckenzirkel zum Messen gesprochen, nicht von Röntgen. Außerdem, wenn wirklich von den Knochen her keine Chance auf eine Spontangeburt besteht, hätte ich doch lieber einen geplanten KS, wegen der PDA. Nur weil das Kind sich noch nicht gesenkt hat, werde ich keinem KS zustimmen, bin ich inzwischen zu dem Schluss gekommen. Also bin ich ungefähr so klug wie vorher, was soll ich jetzt tun?! Annemarei
Dr. med. Stefan Kniesburges
Hallo, da Silke zur Zeit "offline" ist, versuche ich Ihre Frage zu beantworten. Bei der Frage ob ein Kind durch das Becken paßt oder nicht ist immer das Verhältnis zwischen Kopf und Becken zu berücksichtigen. Außerdem spielen Haltung und Einstellung des Kopfes eine Rolle. So kann bei einem verengten Becken und normal großem Kopf ein Mißverhältnis auftreten, aber auch bei großem Kind und normal großem Becken. Die Messung der Beckenmaße gibt einen groben Anhalt für die Größe und Form des Beckens, sagt aber nichts über die Größe des Kindes aus. Deshalb kann man aus diesen Maßen auch nicht unbedingt eine Indikation zum Kaiserschnitt ableiten. Radiologische Methoden wie Beckenübersichtsaufnahmen oder Computertomographie werden wegen der damit verbundenen Strahlenbelastung des Kindes nur sehr selten durchgeführt. Die Alternative um das Verhältnis zwischen Becken und Kind zu messen und ein Mißverhältnis vorherzusagen ist die Kernspin-Tomographie. Diese Untersuchung ist allerdings so teuer, dass sie ebenfalls in der Routine keine Anwendung findet. Sie wird bei speziellen Fragestellungen wie z.B. bei Beckenendlagen durchgeführt. Allein aus der Tatsache, dass sich das Kind noch nicht ins Becken gesenkt hat, ist aber auch kein Mißverhältnis und somit die Indikation zu einem Kaiserschnitt abzuleiten. Oft treten die Kinder erst mit der Wehentätigkeit in das Becken ein. In der Regel ist es deshalb so, dass die Diagnose eines Mißverhältnisses zwischen Kopf und Becken erst unter Wehentätigkeit im Verlauf der Geburt gestellt wird und dann die Indikation zu einem Kaiserschnitt vorliegt. Eine Verengung oder Formveränderung des Beckens ist heute aber eher die Ausnahme. Häufiger tritt ein Mißverhältnis aufgrund eines übergroßen Kindes auf. Die Kindsgröße läßt sich im US aber recht gut messen. Wenn also ein Geburtsstillstand eintritt und das Kind sich unter Wehen nicht ins Becken senkt und bekannt ist, dass es sich um ein sehr großes Kind handelt, dann kann man die Diagnose Mißverhältnis zwischen Kopf und Becken stellen, bei normal großem Kind muß man auch an Einstellungsanomalien des Kopfes wie z.B. einen hohen Geradstand denken. Mein Rat: warten Sie die Geburtswehen ab. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Kind ins Becken eintreten, nur wenn es das nicht tut, sollte man einen Kaiserschnitt durchführen. Dr. S. Kniesburges, St. Anna Hospital
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