Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe bei meiner Uniklinik, in der ich vor 4 Monaten entbunden habe, das Geburtsprotokoll angefordert (nur interessehalber). Geschickt wurde mir jedoch nach der 3. Anforderung lediglich der Arztbrief, den auch mein behandelnder FA erhalten hat. Handelt es sich hierbei um das sog. Geburtsprotokoll ? Wenn nein, hat man einen Anspruch auf Herausgabe dieses Protokolles ? Vielen Dank für die Antwort ! Sandra
Dr. med. Stefan Kniesburges
Hallo, Frage 1: der Arztbrief ist eine Zusammenfassung mit den wichtigsten medizinischen Informationen des gesamten Aufenthaltes. Gedacht ist er als Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten und für diesen Zweck völlig ausreichend. Es handelt sich nicht um das Geburtsprotokoll, das den Geburtsverlauf in allen Einzelheiten enthält. Frage 2: Ja, Sie haben als Patientin Anspruch darauf, alle Krankenunterlagen, die Sie betreffen einzusehen bzw. eine Kopie davon zu erhalten. Dr. S. Kniesburges, St. Anna Hospital
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