Frage im Expertenforum Geburt an Dr. med. Stefan Kniesburges:

beschäftigungsverbot ja oder nein?

Dr. med. Stefan Kniesburges

Dr. med. Stefan Kniesburges
Chefarzt und Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Frage: beschäftigungsverbot ja oder nein?

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wollte noch mal nachfragen, habe gerade im internet gelesen, das wenn man zahnarzthelferin ist ein beschäftigungsverbot bekommt. stimmt das? mein frauenarzt hat gemeint ich könnte ruhig weiterarbeiten. was soll ich nun tun, soll ich den frauenarzt wechseln oder muss mein fa mir so ein beschäftigungsverbot erteilen? möchte nich t das meinem kind dadurch die arbeit am stuhl etwas passiert, was raten sie nun? lg simone


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Hallo, der Schutz der Schwangeren am Arbeitsplatz wird durch das Mutterschutzgesetzt geregelt. Danach dürfen Schwangere nicht an Arbeitsplätzen arbeiten, wo sie der Gefahr einer Berufskrankheit (und als solche würde ich eine berufsbedingt erworbene Infektion bezeichnen) ausgesetzt ist. Ein Verbot besteht auch für die Arbeit in Röntgen-Kontrollbereichen. Verantwortlich für die Überprüfung dieser arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sind primär die Ämter für Arbeitsschutz. Ihr Arzt kann nur dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn er in der individuellen beruflichen Tätigkeit eine Gefahr für Mutter oder Kind sieht. In Ihrem Fall sollten Sie sich zunächst an das Amt für Arbeitsschutz wenden, um zu erfahren welche Arbeiten Sie speziell als Zahnarzthelferin ausüben dürfen und welche nicht. Dr. S. Kniesburges, St. Marienkrankenhaus Ratingen


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Hallo Simone, Dein FA kann Dir ein Beschäftigungsverbot erteilen. Das Beschäftigungsverbot gilt ab Feststellung der Schwangerschaft. Dein Gehalt bekommst Du weiterhin von Deinem Arbeitgeber bezahlt. Dein Arbeitgeber holt sich das Gehalt von Deiner Krankenkasse wieder zurück. Bist Du ZMF? Falls Du in der Verwaltung/Abrechnung tätig bist must Du weiterarbeiten. Ansonsten wende Dich doch an die zuständige Zahnärztekammer in Deinem Bundesland.


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