Frage im Expertenforum Apotheke an Andreas Obermüller:

Zuzahlung bei Antibiotika?

Andreas Obermüller

 Andreas Obermüller
Apotheker
Frage: Zuzahlung bei Antibiotika?

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Hallo unser Sohn wird bald 5 u. hatte letzte Woche fieberhafte Bronchitis. d. H. wir waren beim KA bevor er Fieber hatte, dieser hat nur Inhalieren verschrieben, in der gleichen Nacht bekam er 40° Fieber u. der Notdienst verschrieb ein AB.Dieses holten wir nachts in der Notfall-Apo u. bekamen eines ganz normal ohne Zuzahlung. Jetzt muss er dieses 8 Tage nehmen u. in dem Fläschchen ist nur für 5 Tage drin also verschrieb der KA uns ein Folgerezept. Leider schrieb die Arzthelferin nur den Wirkstoff (ich meine es war Klavid??) drauf. Mein Mann legte zum Rezept dann das Päckchen hin das wir in der Notfallapo erhalten hatten damit es auch ja das gleiche ist. Die Apothekerin hatte es nicht da u. besorgte eines das völlig anders war (zufällig genau wie der Wirkstoff hies) u. wir sollten 4,04 € draufzahlen da die KK das nicht ganz zahlt. Da noch genug für den Tag in der Flasche war hab ich es nicht genommen u. lies mir das andere besorgen mit dem wir angefangen hatten, welches ich wiederum beitragsfrei erhielt. Nun möchte ich Sie fragen, gibt es das tatsächlich bei AB dass man zuzahlen muss? Lt. Apothekerin zahlt die KK bei allem nur einen bestimmten Satz auch wenn Beitragsfrei bei Kindern unter 12 angekreuzt ist. Stimmt das? Und woher weiss ich was beitragsfrei ist u. was nicht in Zukunft?? viele Grüße


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Liebe RR, das ist nicht einfach zu beantworten. Mußte der erste Saft von Ihnen selbst mit Wasser gelöst werden? War das zweite Medikament "Klacid Saft" (schon gelöst?) "Klacid" ist der Markenname für den fertigen Saft, der deshalb nicht gegen ein billigeres Granulat ausgetauscht werden darf. Clarithromycin ist der Wirkstoff, der als Granulat von verschiedenen Firmen zuzahlungsfrei am Markt ist. Nun tritt der paradoxe Fall auf, daß Klacid zwar nicht gegen ein billigeres und zuzahlungsfreies Medikament ausgetauscht werden darf, aber die Kasse nur den Betrag für das billige Medikament erstattet. In diesem Fall hat der Patient (auch unter 18 Jahren) die Differenz von 4,04€ zu tragen. Diese Regelung ist von den Krankenkassen ausdrücklich so gewollt und wird mit entsprechenden Maßnahmen rigoros durchgesetzt. Da die Kassen mittlerweile über einen riesigen Verwaltungsapparat (sog. "Dienstleistungszentren") verfügen, der jedes einzelne Rezept prüft, sind keine Ausnahmen möglich. Der Arzt kann das durch eine entsprechende Verordnung (sofern ihm der Umstand überhaupt bekannt ist) vermeiden. Es sollte nur der Wirkstoff "Clarithromycin" verordnet werden, und nicht das teure Markenprodukt "Klacid". In der Apotheke darf man leider, selbst nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt, die Verordnung nicht mehr im Sinne des Patienten korrigieren. Das wurde vor kurzem verboten. Man könnte sich nur wünschen, daß der Gesetzgeber mit diesem Unfug endlich Schluß macht. Aber ich sehe dafür bei den momentanen Verhältnissen nicht das geringste Zeichen. Was zuzahlungsfrei ist, legen die Kassen fest. In der Regel sind Nachahmerpräparate frei. Alles Gute!


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