Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Herr Obermüller! Ich habe eine abrechnungstechnische Frage, vielleicht können Sie mir diesbezüglich ja auch weiterhelfen. Ich bin beihilfeberechtigt und mir wurde vor einiger Zeit für einen heftigen Schwindelanfall mit Erbrechen, migräneartigen Kopfschmerz pp. das Medikamt VomexA verschrieben. Die Beihilfe verweigert die Erstattung der Kosten mit der Begründung, das Medikament sei nicht rezeptpflichtig. Mit der gleichen Begründung wird die Erstattung des Medikaments Locabiotal Emra-Med für eine nachgewiesene Hausstaubmilben-Allergie verweigert. Um meinen Widerspruch zu begründen, bin ich auf Informationen angewiesen, ob diese Medikamente auch per Kassenrezept verschrieben werden. Haben Sie ansonsten Informationen darüber, ob eine Beihilfefähigkeit besteht? Ich bedanke mir sehr herzlich für Ihre Bemühungen und schließe mich dem Lob einiger Vorschreiber/-innen an, dass Sie dieses Forum hervorragend betreuen. Ihre Antworten sind bei der gebotenen Kürze immer sehr freundlich, vielen Dank dafür. Viele Grüße, Britta
Andreas Obermüller
Liebe Britta, Vomex kann für Erwachsene auf Kasse nicht verordnet werden, da es nicht rezeptpflichtig ist. Man hat ja vor einiger Zeit beschlossen, für Personen über 18 Jahre mit ganz wenigen Ausnahmen nur noch rezeptpflichtige Medikamente mit den entsprechenden Nebenwirkungen zu erstatten. Da käme in Ihrem Fall etwa Paspertin in Frage, ohne daß ich hierfür eine Empfehlung aussprechen möchte. Beim Locabiotal verhält es sich genauso. Wie nun die Beihilfe die Sachlage beurteilt, kann ich Ihnen nicht genau sagen, ich fürchte aber, daß man hier die Grundsätze der gesetzlichen KV zugrunde legt. Damit würde Ihr Widerspruch ins Leere laufen. Alles Gute!