Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe gestern für meine Tochter von der Kinderpulm. einen Pariboy verschrieben bekommen (für immer, nicht zum ausleihen). Eine Diagnose steht auch auf dem Rezept. Wir sind bei der AOK versichert. Muss ich trotzdem was zuzahlen??? Danke S. Gerhardt
Andreas Obermüller
Liebe Frau Gerhardt, die Höhe der Eigenbeteiligung kann regional unterschiedlich sein. Vor der Abgabe muß die Apotheke eine Genehmigung der Krankenkasse einholen. Dabei wird mitgeteilt, wie hoch der Kassenanteil ist. Ich habe kürzlich erlebt, daß sich die Kasse dafür zwei Wochen Zeit gelassen hat. Eine Abgabe vor Erteilung der Genehmigung ist nicht zulässig. Die Apotheke verlangt dann vom Kunden die Differenz zum Verkaufspreis. Das kann durchaus ein deutlicher Betrag sein, da die Vertragspreise der Kassen meistens nicht mal eine kostendeckende Summe ausmachen. Alles Gute!
Mitglied inaktiv
und zwar haben wir heute vom doc ein rezept für ein Pariboy Junior bei spastischer Bronchitis verschrieben bekommen. und nun erklären die mir in der apo, das ich etwas über 50€ dazu zaheln muß, weil meine krankenkasse (BARMER) "nur" 117€ zahlt, den rest muß ich selbst tragen. und nun meine frage, was gibt es denn für gleichwertige inhalationshilfen ausser die von pariboy? es soll ja angeblich gleichwertige geräte geben, die sogar von der kasse voll übernommen werden.
Andreas Obermüller
Liebe m., es gibt durchaus preisgünstigere Alternativen. Allerdings gibt es in Apotheke keinen Ermessensspielraum, der Arzt ein Produkt namentlich verordnet hat. Es muß natürlich immer sichergestellt sein, daß das Alternativprodukt für den konkreten Fall geeignet ist. Alles Gute!
Mitglied inaktiv
Hallo, es gibt preisgünstigere Inhaliergeräte. Das Problem bei diesen ist jedoch die Inhalationszeit, die ist länger. Und da machen ein paar Minuten bei einem Kleinkind schon was aus. Sandra