Mitglied inaktiv
Hallo Herr Obermüller, ich wohne in BaWü und komme ursprünglich aus Bayern, wo ich jetzt während der Elternzeit öfters bin. Hier ist es so, daß ich in der Apotheke für Babyrezepte nichts bezahlen muß. Als ich an Weihnachten in Bayern war und ich Fieberzäpfchen gebraucht habe mußte ich die bezahlen. Nun ist es so, daß ich die neuen Fluortabletten holen muß und ich heute nicht mehr wirklich Zeit habe. Können Sie mir sagen wie das geregelt ist? Vielen Dank!!!!!
Andreas Obermüller
Liebe a., grundsätzlich sind Kinder bis 18 Jahre von der Zuzahlung befreit. Das wird in der Öffentlichkeit so dargestellt, um die soziale Komponente herauszustellen. Nun haben aber die Krankenkassen so viele Ausnahmen von dieser Regelung einführen dürfen (was die verantwortlichen Politiker aber stets verschweigen), daß man die Sachlage nur unter genauer Berücksichtigung der verordneten Markennamen und der jeweiligen Krankenkasse bewerten kann. Manches wird überhaupt nicht mehr bezahlt und bei manchen Arzneien sind teilweise Zuzahlungen zu leisten. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Kassen ist aber immer, daß der richtige rosa Vordruck verwendet und der Arzt gewissenhaft alle Angaben auf dem Rezept macht. Sonst zahlt der Apotheker die "Zeche" für die Fehler des Arztes. Alles Gute!
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Guten Tag, vielen Dank für Ihre Arbeit. Ich habe eine kurze Frage. Am Wochenende traf ich meine Schwägerin und sie sagte mir dass sie für ihren Sohn (3 Jahre) für Mediamente (Mulilind, Linola fett) zuzahlen muss. Ist das in Ordnung? (Wohnt in Brandenburg und ist bei der AOK) Danke für Ihre Antwort. Ina Baumann
Hallo Herr Obermüller, ich (22, weiblich) habe ein paar Fragen zur Verträglichkeit verschiedener Medikamente. Kurz die Vorgeschichte: Aufgrund von leichten depressiven Verstimmungen verschrieb mir meine Hausärztin vor etwa 6 Wochen Laif 900. Dieses nehme ich seitdem und es wirkt mittlerweile super (es geht mir wieder ziemlich gut). Trotzdem wurden ...