Mitglied inaktiv
Hallo habe mal nee frage! Meine Ex Freundin von der ich getrennt bin hat mir gesagt das sie für unser Kind 4 Namen sich ausgesucht hat aber ich Dem kind von denn vier einen geben darf! Ich habe gesagt für ein Jungen würde ich Alexander nehmen und für ein Mädchen Nadine ! Darfauf hin meinte sie die namen gefallen ihr nicht und sie nimmt lieber die namen die sie ausgesucht hat ! Nun ist es aber so das ich mein kind so nennen will und meine Familie wird mein kind auch so anreden haben sie gesagt! Dann ist die andere sache das ich schon auf mein kind ein konto gemacht habe also ein sparbuch wo ich jeden monat was einzahle und wenn sie ihm nicht die namen giebt kommt er ja garnicht rann wenn er 18 ist ! was soll ich nun machen??
Wie kann man ein Sparbuch einrichten ohne Geburtsurkunde??????? Bei uns geht das nicht. Die brauchen dazu sogar die Unterschrift der Eltern oder halt in dem Fall der Kindsmutter LG
Das geht das sparbuch leuft noch auf mein namen bis das kind zur welt gekommen ist dann wird erst der name des kindes eingetragen !!
Das Kind muss nach der Geburt auf dem Standesamt gemeldet werden. Und der Name, der dort angegeben wird, ist der Name des Kindes - du kannst dann das Kind nicht einfach anders nennen und ein Konto auf einen anderen Namen einrichten. So weit ich mich erinnere, muss man auch die Geburtsurkunde bei der Bank vorlegen.
Naja, er könnte ja auch ein Sparbuch auf SEINEN Namen einrichten und es dem Kind dann später überschreiben/schenken. Hat ja den gleichen Effekt für Später ;-) Mit den Namen find ich das zwar traurig, aber schlussendlich musst Du dich wohl beugen. Du könntest höchstens nochmal das Gespräch suchen (nett) und sie bitten, dem Zwerg wenigstens einen Namen von Dir zu geben...was aber gar nicht geht ist, das du das Kind dann mit einem völlig anderen als den RN ansprichst (das arme Kind). Und wenn Deine Ex so entscheidet, dann kannst du Nichts dagegen tun.
Du kannst garkein Konto auf irgendeinen Namen einrichten - das ist im Prinzip Betrug und Urkundenfälschung. Auch wir mussten die Geburtsurkunde vorlegen - also das kommt mir schon etwas spanisch vor um ehrlich zu sein... Ich finde es nicht gut, wenn einer alleine entscheidet...sowohl du, als auch sie scheinen da sehr stur zu sein - entweder ihr setzt euch zusammen wie Erwachsene und sprecht darüber oder du suchst dir eben von den 4 einen Namen aus - sei froh, dass sie dir wenigstens diese Option lässt! Manche nennen die Kinder irgendwie und fragen den (getrennt lebenden) Kindsvater überhaupt nicht.
also habe mit der bank gesprochen die haben gesagt bis das kind zur welt gekommen ist leuft es auf mein namen dann auf denn namen des kindes und sie sagten das weil ich ja nur zugriff habe und nicht die mutter weil ich es eröffne brauchen die keine urkunde
also ich werde mich wohl nicht beugen weil ich auch das sorgerecht anstrebe da die mutter nicht in der lage ist das kind zu versorgen und das kind bei ihr gefärdet ist und meine familie hat auch gesagt sie werden das kind nie so anreden wie die mutter es will also die namen der mutter sondern denn namen denn ich ihm gegeben hab !sie macht das nur um mich zu ärgern weil früher war sie noch mit dem namen einverstanden !
Es ist nunmal rechtlich so - da hast du keine macht. und was bringt es deinem kind, wenn es einen namen hat und du es ganz anders nennst?! es aber sein leben lang dein richtigen namen auf urkunden eintragen muss....das führt zur identitätskrise und ist total verwirrend für alle beteiligten. sprich mit ihr! was anderes bleibt dir nicht übrig. die kinder werden bereits im krankenhaus standesamtlich angemeldet. dh. wenn sie dir nicht sagt wann die geburt los geht kann's sein du besuchst das kind, wenn es auf der welt ist und es hat schon einen (eingetragenen) namen. von dem her hilft da wirklich nur REDEN - setzt euch zusammen und seid KOMPROMISSBEREIT. bringt doch dem kind nix, wenn jeder auf sein recht bestehen will. egal wer das kind später versorgt, wer das sorgerecht hat - es ist und bleibt euer BEIDER kind!
Hallo! Erst mal zum Thema "Namen"..... ich würde es sehr merkwürdig finden, wenn die Mama dem Kind den Namen "X" gibt, es dann überall mit "X" angesprochen wird und bei euch in der Familie dann auf einmal auf "Alexander" oder "Nadine" hören sollte... Auch wenn die Mama dem Kind als 4. Namen "Alexander" oder "Nadine" geben würde, würde doch "X" der Rufname also der gewohnte Name des Kindes bleiben... Zum Thema Sparbuch... Man kann ohne Geburtsurkunde kein Sparbuch auf den Namen eines Kindes eröffnen, egal ob man Mutter, Vater, Oma, Opa, Tante, Pate ect ist...! Du schreibst: "Dann ist die andere sache das ich schon auf mein kind ein konto gemacht habe also ein sparbuch wo ich jeden monat was einzahle und wenn sie ihm nicht die namen giebt kommt er ja garnicht rann wenn er 18 ist !" und dann widerrum, dass es auf DEINEN Namen läuft solange das Kind noch nicht geboren ist. Das also noch KEIN Name eingetragen ist, solange das Baby noch nicht geboren ist... Wo ist dann also das Problem??? Momentan läuft es doch auf DEINEN Namen und nach der Geburt wird der "richtige" Name und nicht dein "Wunschname" eingetragen...! Viel wichtiger als sich stur um einen Namen zu streiten, ist es sowieso dass sich nachher um das Kind richtig gekümmert wird...!!! LG, manuela
aber das hier ist so wiedersprüchlich geschrieben und so nur auf einen Punkt hin : Und ich glaube wohl kaum , daß ein Erwachsener wirklich so beschränkt in seinen Gedanken ist, nicht selbst eine Lösung zu finden. (zumindest was die Bank betrifft) Die Frage , wie man am Besten seinen Wunschnamen an den Mann bzw an die Frau bringt, das passt hier hin, aber leere Drohungen, die in diesem Fall das Kind treffen sind hier unangebracht. Ich gehe sogar noch weiter: persönlich denke ich schon an einen FAKE! Frauke
zu der "Problematik" hier, will ich gar nichts sagen... aber @asu: meines Wissens nach, werden die Kinder nur dann schon im Krankenhaus standesamtlich angemeldet, wenn die Eltern verheiratet sind und das Stammbuch in der Klinik abgeben. Bei unseren beiden großen waren wir nicht verheiratet und mussten die Kinder selbst beim Standesamt anmelden, wo wir dann auch jeweils die Vaterschaftsannerkennung unterschreiben mussten und die Geburtsurkunden bekamen.
bei meiner schwester war's halt einfach... "vater unbekannt" (obwohl sie's wusste) und gut is... soweit ich weiß kann man das aber auch vorher schon unterschreiben diese vaterschaftsanerkennung, oder?! ich meine mich zu erinnern, dass die kids meiner freundin (unverheiratet) direkt angemeldet wurden. mag vielleicht daran liegen, dass bei uns in der klinik ein standesamt drin ist?!
dass es daran liegt, dass das Standesamt schon in der Klinik ist. Ich habe auch schon davon gehört, dass man vor der Geburt bereits die Vaterschaftsanerkennung machen kann (beim Jugendamt glaube ich??) Wir haben sie aber erst nach den Geburten gemacht. Und bei Paul brauchten wir sie dann gar nicht mehr, weil wir ja seit nun mittlerweile knapp 5 1/2 Jahren verheiratet sind *g*
denn mama darf alles bestimmen solang ihr nicht verheiratet seid! oder hat sie dir angeboten das ihr zum jugendamt geht und dort die vaterschaft anerkennt und das sorgerecht regelt? klar kannst du dein kind anderes nennen wenn es bei dir ist, aber das verwirrt ein kind ganz sicher! mein freund z.b. hat auch im pass einen anderen namen, den hat der vater nach der geburt einfach im krankenhaus angegeben, er wurde aber immer anderes genannt.
werden die daten an das standesamt weitergegeben. theoretisch kann der der das kind anmeldet im kkh einfach den namen eintragen lassen denn er will.
ja stimmt, weitergegeben hat das krankenhaus damals die Namen der Kinder (und Geburtsdatum und -ort) wir mussten aber trotzdem extra nochmal hin um die Formalitäten zu klären. beim dritten Kind, als wir verheiratet waren, lief das komplett über das KH (aber zwischen der zweiten und dritten geburt lagen auch 5 Jahre)
dieser thread kommt mir gefaked vor ![]()