Fravy
Hallo, ich werde nach der Geburt wahrscheinlich direkt weiterarbeiten. Ich arbeite freiberuflich und werde für ein paar hundert Euro im Monat Aufträge annehmen (müssen). Wie ist das mit dem Elterngeld? Steht mir dann überhaupt welches zu? Grüße
iwenn du das elterngeld ein jahr bekommst wird alles was du verdienst auf das elterngeld angerechnet. im evtl 2ten elterngeldjahr (also wenn du gesplittet hast) darfst du wieder voll verdienen und du bekommst das elterngeld ohne abzüge weiter. hab gerade letzte woche bei der elterngeldkasse angerufen und mir wurde es so erklärt!
Generell ja. Es kommt drauf an, wieviel du verdienst. Das musst du dann angeben. Hast du dir so einen Antrag mal angeschaut? Da gibts extra einen Teil für Selbstständige. Deine Arbeitszeit darf aber 30 Stunden nicht überschreiten. Würde einfach so einen Antrag ausfüllen, dann siehst du ja, ob dir noch was zusteht. Lg
Ich weiß leider nur wie es bei Azubis ist Die dürfen 40 std arbeiten und haben vollen Anspruch darauf. Aber wie meine Verschreiberin sagte fülle einfach einen Antrag aus und schau was du bekommst ;)
Du darfst bis zu 30h arbeiten. Dein Lohn wird auf das Elterngeld angerechnet. Aber Anspruch hast du auf jedenfall. Hier kannst du alles dazu lesen: http://www.bmfsfj.de/familie,did=76746.html LG
Danke für die Infos :)
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