Mitglied inaktiv
hallo, momentan bin ich bei einer personaldienstleistung angestellt. bekomme 1400 euro brutto + 200 euro verpflegung steuerfrei (damit es eben wie ein "normales" gehalt aussiet). nun bin ich krankgeschrieben. mir fehlen also ca. 200 euro im monat. dies wirkt sich dann ja sicher auch auf mein elterngeld aus, oder nicht?? da ich ja netto 200 euro weniger bekommen werde. habe jetzt folgendes gelesen: Bei der Ermittlung des Einkommens aufgrund einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder aufgrund des Abzugs der Betriebskostenpauschale, kann sich der Antragsteller frei entscheiden, ob er die Monate des Mutterschafts- oder Elterngeldbezugs und die Monate der Einkommenseinbußen aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung bei seiner Gewinnermittlung berücksichtigen möchte. verstehe das aber nicht so genau. ich kann mir aussuchen ob das angegeben wird?? wenn ich das nicht angebe, dann wird mir doch gar nichts angerechnet oder?? also dann doch lieber weniger anrechnen lassen als gar nichts? oder hab ich das falsch verstanden? über eine antwort wäre ich seeeehr dankbar.
soweit ich weiß, wird bei einer durch die SS bedingten erkrankung und daraus resultierenden verdiensteinbußen das eigentliche gehalt zur berechnung des mutterschaftsgeldes genommen. musst beim antrag die krankschreibung mit einreichen, denke ich.
danke für die schnelle antwort. aber ich bin halt nicht sicher ob das dann auch der fall ist, wenn es sich dabei um "sonderzahlungen" handelt. da mir das ja nur bezahlt wird, wenn ich auch tatsächlich bei der arbeit bin. als verpflegung und fahrtgeld (was ja eigentlich ein witz ist... aber so sind die personaldienstleistungen)...
hm... ist es nicht eh so, dass dein einkommen nicht als einnahmen-überschuss-rechnung sondern als gehalt erfasst wird... ist m.e. etwas anderes *grübel* ruf doch mal beim zuständigen amt an und frag nach! auf den seiten des BMFSFJ findest du das hier: Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in den aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. In diesen Monaten ist das für die Höhe des Elterngelds maßgebliche Einkommen aus Gründen, die unmittelbar mit der Geburt und Betreuung von Kindern zusammenhängen, geringer. Würden sie berücksichtigt, würde das Elterngeld sinken. vielleicht hilft das ja auch - deine krankschreibung dürfte ja schwangerschaftsbedingt sein, oder? lg caro
Die letzten 10 Beiträge
- Positiv oder negativ
- Verzweiflung
- Ramzi und nub Theorie. Kennst sich jemand aus ?
- SSW 25+5 Kind wächst nicht Zeitgerecht / Darmauffälligkeit
- Abtreibung?
- Prolutex absetzen
- 33. ssw - brennende Schmerzen
- Eigentlich 7+0, FA sagt aber 6+2
- Test zu schwach für ES + 12/13??
- Mädchen oder Junge - Frage an die Ramzi Experten