Laut meiner KK (TK) besteht der Anspruch auf Haushaltshilfe ab dem Tag der Geburt 7 Tage, davon werden die Werktage bezahlt, und zwar 8 Stunden täglich. Bei denen kann man aussuchen, wer Haushaltshilfe sein soll, auch der Ehemann. Wenn angestellt, dann muss er eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen und bekommt bei unbezahltem Urlaub sein Nettogehalt (bis 100und ein paar EUR), Selbstständige müssen irgendwie anders den Verdienstausfalle belegen (mal sehen, wie), Bekannte bekommen einen Regelsatz von 6,50 EUR. Laut meiner Sachbearbeiterin muss bei einer Geburt KEINE ärztlich Stellungnahme beiliegen, vielleicht ist das aber bei anderen Kassen anders... LG Isabelle