Elternforum Schwanger - wer noch?

Noch ne Frage zum blöden Geld

hipp-brandhub
Noch ne Frage zum blöden Geld

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Hallo ihr Kugeln, ich hba da auch noch ne Frage. Ich bin ende Juli ausgelernt. Und im siebten Monat stellt mich auch sicher keiner mehr ein. Also bin ich dann einen Monat arbeitslos. Dann Mutterschutz. Und was kommt danach? Mein Freund mit dem ich dann zusammen wohne verdient so 1500 auf die Hand. Muss er mich und den Krümel dann davom mit ernähren oder steht mir Arbeitslosengeld vorher und nachher zu?


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du bekommst 156 € kindegeld und entweder 307 € eriehungsgeld (2jahre) oder 450 € erziehungsgeld bugetform für ein Jahr und mir hat gerade die frau am telefom von der stadt gesagt das die wohngeldg´renze für 3 personen bei 1978 € liegt (ohne kinderund erziehungsgeld) also kannst du bei der stadt noch wohngeld beantragen.... gruß biene


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kindergeld beträgt 154 € und nicht 156 € und erziehungsgeld beträgt 300 € und nicht 307 €. nicht, dass bei dem ein oder anderen missverständnisse auftreten bei der beantragung dieser gelder.


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Hallo, schau mal hier: http://geld9.lycos.de/lycos2003/sozial/Wohngeldrechneri.php?st=57&mi=700&nk=300&sb=ja&bl=13&fm=4&bau=0&an=1&na=1&ea1=0&ek1=3000&ss1=0&wk1=6000&ea2=0&ek2=250&ss2=4&f1=0&f2=0&f3=0&f4=0&f5=0&Seite=1 Da kannst du berechnen ob euch Wohngeld zusteht. Falls du nicht mit deinem Freund zusammen wohnst, muß er nur indirekt mit für dich aufkommen und zwar dem Kind und eventuell auch dir Unterhalt zahlen. Ansonsten wird das Geld bei Erziehungsgeld ect. mit angerechnet...) Falls ihr in keiner besonders teuren Wohngegegend lebt, wird sicherlich nicht einmal mit Wohngeld klappen)))Arbeistlosengeld steht dir zu, sowie dein Krümel in die Krippe oder Kita geht, du also arbeitsfähig bist. Ich denke von 1500€ solte ihr nicht verhungern und mit Kindergeld und Erziehungsgeld gut leben können....so ist das nun mal wenn man eine Familie werden möchte, da sollte man schon aus einem Topf wirtschaften...!!! Grüße Nicki


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du musst dich schnellstens bei der Agentur für Arbeit melden und dort bekannt geben ab wann du arbeitslos sein wirst- das muss drei Monate vorher geschehen-sonst wird dir das Arbeitslosengeld gekürzt- wenn du dann im MuSchu bist, kriegst du Mutterschaftsgeld in Höhe des AG und dann wenn MuSchu vorbei -gleich wieder arbeitslos melden und dann gibts wieder Ag bis dein Anspruch ausgelaufen ist...