Mitglied inaktiv
Hallo Mädels! Da mein AG das Mutterschutzgesetzt in vielen Punkten ignoriert (hatte dazu schon geschrieben, z. B. Nachtarbeit), würde mich mal zum folgenden Auszug interessieren, wie es auszulegen ist. § 4 Weitere Beschäftigungsverbote (...) (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden (...) 2.nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet, (...) Heißt das jetzt, man darf nicht vier Stunden am Stück stehen oder während der gesamten Arbeitszeit von 8 Stunden mit Unterbrechung nicht mehr als 4 Stunden stehen? Danke für Eure Hilfe! Lg marmite
Hi, also in meiner ersten SS war ich auch arbeiten und musste auch viel stehen, aber so lange du dich zwischendurch hin setzen kannst gilt das nicht...nur wenn du permanent stehst. Ich konnte mich damals allerdings nicht viel setzen von Seiten meines Arbeitgebers und daher hatte ich im 5.Monat ein Arbeitsverbot von meiner Frauenärztin bekommen wegen weichem Mumu. Hoffe ich konnte dir weiterhelfen... LG Bea
Nein, eben nicht. Die 4 Stunden fangen nicht wieder von vorne an, nur weil man mal 2 Minuten sitzen konnte. Du darfst an einem Arbeitstag im gesamten nicht über diese 4 Stunden hinaus eine stehende Tätigkeit ausüben und du mußt während dieser Zeit immer die Möglichkeit haben, dich hinzusetzen. LG Alexandra
Du darst nicht länger als 4 Stunden am Tag stehen. Insgesamt. Dir steht eigentlich ein siztender Arbeitsplatz zu. Lg.
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