Mitglied inaktiv
Hallo Mädels also mein problem zurzeit ist das ich ALGI beziehe.. aber nur 220 also nur ein Witz an Geld.. So nun ist es so mich wollen die Vom Amt (oder Sie schrieb Sie muss mich nun vermitteln) in einen Job wo ich 10kg Kisten schleppen muss und dass nicht nur eine sondern mehrere am Tag, drauf hin sagte mein FA ich bekomme ich BV so nun sagt die Arbeitsagentur das ich nur dann 6 Wochen behalt bekommen würde und danach meine KK.. die wiederrum sagt bei Bv müsste der sogesehene Arbeitsgeber weiterzahlen sprich die Arbeitsagentur.. tja das heißt so lange sich dort keiner einig ist würde es dann mit dem Geld stoppen! nun meine Frage könnte ich es nicht umgehen mit nur Gelbenscheinen? weil soweit ich weiß muss die KK nach 6 Wochen bei mir das Volle Geld bezahlen da bei mir ja schon gute 32% abgezogen wurden Sprich die KK würde mir dann bis zum Mutterschutz 220€ zahlen! Stimmt dies kennt das jemand?
auch die dame vom amt müsste das mutterschutzgesetz kennen. ansonsten kannst du ihr es ja vorlegen. habe von meiner firma extra ein heft bekommen. und da steht groß und breit, das bestimmte lasten nicht gehoben werden dürfen. wie das mit dem berufsverbot geht, weiß ich nicht. ich bin nicht zu einem gekommen, weil ich immer wieder ins kh musste in meiner ersten schwangerschaft. wenn dein arzt dir das bv ausspricht, dann ist das so. und aa und kk müssen dann untereinander die geldfrage klären. ende aus und gut.
grüße
claudia & ben & mausi inside
bei einem bv bekommst du weiterhin das geld was du vorher auch bekommen hattest. würdest du lediglich eine krankschreibung bekommen würde nach 6 wochen dir krankenkasse einspringen. das sollte die dame vom amt aber wissen. die versuchen dir nur angst zu machen. auch wenn sie versucht dich zu vermitteln wird kaum ein arbeitgeber dich nehmen wenn du schwanger bist. mach dir da also kein kopf. lg mel
Hallo Britta, wenn du arbeitslos bist, also ALG1 beziehst, dann kann kein BV ausgesprochen werden, weil es keine zu Grunde liegende / ärztlich zu beurteilende Beschäftigung gibt. Sollte der Arzt aus Unwissenheit eines ausstellen und du reichst den Schein ein, dann stellt das AA die Zahlung ein, weil du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehst. In diesem Fall erhältst du KEINE Leistungen mehr! Die KK zahlt in so einem Fall auch nicht, weil du ja nicht arbeitsunfähig im SV-rechtlichen Sinne bist! Das sollte die Dame vom AA auch wissen. Du bist derzeit noch arbeitslos, eine Vermittlung steht nur an. Deshalb: jetzt noch KEIN BV!!!!! Sollte dich ein AG genommen haben, dann erst ggf. BV. Wenn es nicht zur Vermittlung kommt, kriegst du ja nachwievor dein ALG. Ggf. weiter Krankschreibung und du bekommst nach 6 Wochen ALG-Fortzahlung von der KK Krankengeld. LG
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