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Frage zur Bescheinigung für Krankenkasse

Frage zur Bescheinigung für Krankenkasse

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Was habt ihr dort bei Erklärung: mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) bis zum .........zusteht. Hatte heute meinen letzten Arbeitestag also hab morgen im Mutterschutz, also muß ich da den 19.08 eintragen oder wie soll ich das verstehen? Lg


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So hab ich's zumindest verstanden und gemacht! Bin seit 13.8. in MuSchu, hab also reingeschrieben, das mir Arbeitsentgelt bis zum 12.8. zusteht. Obwohl ich vorher schon ein paar Wochen nicht mehr gearbeitet habe, hatte ein Beschäftigungsverbot.... LG


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Ja, ist richtig, der Tag vor Schutzfristbeginn, Liebe Grüße, Latascha


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Dankeschön