Anig51
Hallo an alle Bin total mit dem Thema verloren , ich bitte euch um Hilfe Habe vor paar Wochen erfahren dass ich wieder Schwanger bin (zweites Kind ) befinde mich zurzeit bis Mai im Elternzeit . Ich soll eigentlich in Mai wieder arbeiten gehen , habe in der erste Schwangerschaft die Beschäfstigungsverbot bekommen wegen dem Arbeitsplatz , der nicht für werdender Mutter geeignet war . Wie geht es weiter ? An wem soll ich mich jetzt wenden ? Muss ich zuerst der Arbeitgeber informieren , wird er mich mein normales Gehalt wieder bezahlen müssen? Danke an alle in voraus für ihre Antworten
Du musst deinen AG natürlich über die SS informieren. Einen festgelegten Zeitpunkt gibt es dafür nicht. Der AG muss dann erneut beurteilen, ob du nochmal ein BV bekommst oder ob er dich woanders einsetzt. Soweit ich weiss zahlt er dein Gehalt in einem erneuten BV nur, wenn du nachweisen ksnnst, dass Kind Nr.1 so betreut ist, dass du auch arbeiten könntest.
Wenn du wieder ein BV bekommst, zahlt der Arbeitgeber dir wieder dein normales Gehalt. Das Geld holt er sich eigentlich wieder. Also spielt es für ihn meines Wissens nach auch keine Rolle. Wäre aber schön, wenn du mit der Info nicht erst direkt vorher rausrückst, vielleicht muss er zb Ersatz für dich besorgen. Stecke in einer ähnlichen Situation.
das ist relevant. wenn du mit teilzeit kommen wolltest, und der chef nach einer erneuten!!!!! gefährdungsbeurteilung erneut! ein bv austellt, erhälst du das, was vereinbart war. wenn du tz verinbart hattest, weil kind 1 so betreut ist, erhälst du auch nur tz gehalt. du kannst also nicht vollzeit anmelden, kind ist aber nur tz betreut in der hoffnung, ein bv zu erhalten. das muss alles neu geprüft werden.
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