Mitglied inaktiv
Ich weiß dass ich die ganzen 3 Jahre in Elternzeit gehen werde. Habe gehört, dass man aber erstmal nur die ersten beiden Jahre beantragt und 7 Wochen vor dem 2ten Geburtstag des Kindes das letzte Jahr. Stimmt das oder kann ich auch gleich die ganzen 3 Jahre bei meinem AG beantragen? Grüße Jeanne
Also ich mach's so, dass ich erstmal zwei Jahre beantrage mit der Option auf drei Jahre. Wenn du aber jetzt schon weißt, dass du die vollen drei Jahre nimmst, kannst du das natürlich auch so beantragen. Aber rede doch im Zweifel mal mit deinem Chef oder mit der Personalabteilung, die sagen dir, wie du's am besten machen kannst.
Hey! Mein Chef und ich sind verstritten und reden nicht mehr miteinander (Befinde mich im Beschäftigungsverbot aufgrund Mobbing am Arbeitsplatz), Personalabteilung gibst es bei uns nicht, das macht mein Chef, sind nur 10 Leute.
Wenn du jetzt schon weißt, dass du 3 Jahre zu Hause bleiben möchtest, kannst du die 3 Jahre gleich auf ein Mal bei deinem Chef einreichen. Gruß Sylvia
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Hallo! Das ist egal, denn erst einmal musst du dich für 2 Jahre verbindlich festlegen. Das 3. Jahr, kann ohne Probleme mit der von dir genannten Frist rechtzeitig beantragt werden. Selbst wenn du jetzt schon das 3. Jahr beantragst, wäre es nicht verbindlich. Solltest du dann aber das 3. Jahr doch nicht nehmen wollen oder z. B. übertragen wollen, dann wäre das vielleicht ein weiterer "Streitpunkt"?!??! Ich persönlich würde daher erst einmal 2 Jahre beantragen, und dann rechtzeitig das 3. Jahr, wenn es immer noch genommen werden will. Aber letzendlich ist beides möglich.
Werd dann erst mal 2 Jahre beantragen und das letzte Jahr dann erst 7 Wochen vor dem 2 Geburtstag! Ist sicherer!
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