Mitglied inaktiv
hallo! hab mal eine frage zur elternzeit und hoffe ihr könnt mir helfen. mein mann könnte doch in den ersten zwei monaten nach der geburt gleich die vätermonate nehmen oder? wie flexibel geht das denn ich würde 12 monate nehmen könnte mein mann dann sagen ich würd gern von monat vier bis sechs daheimbleiben(also jetzt allgemein unabhängig vom arbeitgeber) bin da grad etwas planlos.. danke schonmal!! liebe grüße juliana
Ich weiß der Mann kann auch die letzten 2 Monate zu Hause bleiben, weiß allerdings nicht wie das ist wenn man es mitten drin macht. Denk aber schon! Wenn du nicht unbedingt bei der LBank anrufen willst, die Krankenkasse weiß auch oft Rat.
Ich weiß der Mann kann auch die letzten 2 Monate zu Hause bleiben, weiß allerdings nicht wie das ist wenn man es mitten drin macht. Denk aber schon! Wenn du nicht unbedingt bei der LBank anrufen willst, die Krankenkasse weiß auch oft Rat.
Hey! Ja, dein Mann kann auch mittendrin nehmen. Mein Mann ist ein Monat nach der Geburt zu Hause geblieben und dann im August ein Monat. Die Hauptsache it, dass dein Mann im ersten Lebensjahr des Kindes nimmt, sonst muss er Elterngeld zurück zahlen. LG Steffi
Sieh die Elternzeit auf zwei verschiedenen Zeitschienen! Deine 12 Monate ab Geburt. Die 2 Monate Deines Mannes irgendwann im Laufe des 12 Monate bzw. angehängt als Monat 13 und 14! Er kann also ein Monat zu Beginn nehmen und den anderen später. Alle Beiden gleich zu Beginn. Beide später oder Beide anhängen! Wie ihr wollt. (Und wie flexibel der AG ist ;-)). Die Elternzeit für den Mann muss auch nicht gleichzeitig mit der Elternzeit der Frau beantragt werden! Es gibt aber eine bestimmte Antragsfrist! Viel Spaß in der Elternzeit! Grüßle, Bine (mit schon einer sooo großen Maus!! und HippelHippel auf ein Zweites!)
danke für eure antworten gerade die info dass man sie nicht gleichzeitig mit meiner elternzeit beantragen muss ist wirklich hilfreich!!
Er kann sich frei entscheiden, wann er in den ersten 36. Monaten, seine 2. Monate nehmen möchte. Er muß es nur innerhalb von 7 Wochen nach der Geburt schriftlich beim Arbeitgeber anmelden.
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