Mitglied inaktiv
Hallo. Hab mal eine Frage. Meine Partnerin und ich sind nicht verheiratet. Ich bin berufstätig, sie Arbeitslos. Wie schaut es mit Elterngeld, Erziehungsgeld und anderen Hilfen aus? Bitte doch mal um Hilfe. Kenn mich damit absolut nicht aus. Gruß
Also Erziehungsgeld (Elterngeld) ist der Mindestsaatz 300 Euro ,Kindergeld sind 164 Euro ,was sie bekommt wenn sie in den Mutterschutz geht erfragt ihr am besten bei der Krankenkasse.Hoffe das war alles so richtig und ich konnte dir helfen! LG Silke
Hallo! Habe mich auch noch nicht zu 100% damit auseinander gesetzt, habe aber vorhin grade folgendes gelesen: Auch wenn bei ihr vor der Geburt keine Erwerbstätigkeit bestanden hat, bekommt sie als Elterngeld 12 Monate lang einen Mindestbetrag in Höhe von 300€. Falls sie ALG2* bekommt gibt es das Geld zusätzlich, wird also nicht angerechnet, lese hierbei * das Stichwort "Kinderzuschlag". Hoffe das ist schon mal 'nen Anfang. Als kleine Empfehlung: die Zeitschrift "Elterngeld & Co", ist ein Sonderheft von der Zeitschrift "Leben & erziehen". Lg
Kommt darauf an was du verdienst? Wenns zuviel ist, gibt es sonst nichts. D.h. 300 € Elterngeld für 10 Monate und 164 € Kindergeld. Und eben das was du verdienst.
Hallo, ich nochmal. Startseite "Rund-ums-Baby" sehr weit nach unten srollen und links gibts den Button/Link "Geld vom Staat". Da müßten deine Fragen doch beantwortet werden können, oder? Lg
war deine freundin vorher nciht berufstätig steht ihr der mindestsatz von 300 euro zu. diesen kannst du für ein jahr beantragen (300 euro pro monat) oder für zwei jahre (150 euro pro monat). wenn du deine zwei monate in anspruch nimmst, verlängert sich euer elterngeld um zwei monate (à 300 euro), meines wissens. die elternzeit (unabhängig von elterngeld soweit ich weiß, nur sollte man auch nehmen, wenn arbeitslos, da man ja sonst dem prinzip nach vermittelt werden kann), beträgt 36 monate. meins wissens musst du beides 7 wochen vor in anspruchnahme schriftlich beim arbeitgeber anmelden. beantragen kann man es glaube ich in sogenannten elterngeldstellen der stadt, meine ich. außerdem gibts kindergeld (164euronen) und nach sozialgeld( da es nicht erwerbstätig ist heißt es glaube so) für das kind ca. 200 euro, JEDOCH: hier gilt kindergeld als einkommen und wird auf die ca. 200 euro sozialgeld des kindes angerechnet, also abgezogen. dann gibt es noch einen (weiß den namen grad nicht) kinderzuschlag, glaube ich von 140 euro, wenn die familie gerade soviel einkommen hat, ihren grundbedarf selbstständig zu decken. (trifft dann ja wahrscheinlich für euch nciht zu). außerdem kann deine freundin wenn sie alg2 schon empfängt einen formlosen antrag auf erstaustattung/umstandsmode beim arbeitsamt abgeben. die höhe variiert je nach standort. außerdem hat deine freundin beim arbeitsamt anspruch auf mehrbedarf...den muss sie vermutlich nochmal extra beanntragen. er wird ab der 13. woche ausgezahlt und beträgt ca. 50-60 euro (pro monat) meine ich. wie lange ihr elternzeit nehmt und zu welchem satz (150 euro elterngeld oder 300) muss man meines wissens vorher verbindlich anmelden (ertsmal für ein jahr). dann kann aber zum beispiel auch der partner übernehmen, aber immer rechtzeitig beantragen, damit keine lücken bei der betreeung entstehen. ihr könnt euch auch bei pro familia oder donum vitae beraten lassen! die wissen bescheid! (google mal, beratung kostet euch nichts, gibts in vielen städten). ich hoffe, ich konnte euch helfen. gibt dazu auch ein heft: nee zwei ;) - elterngeld und elternzeit. - familien-wegweiser. staatliche hilfen im überblick. beides vom bundesministerium für familie, senioren, frauen und jugend. kann man bestimmr auch kostenlos auf der seite bestellen! kann ich nur dringend empfehlen. ps: von irgendwelchen freibeträgen steuern bei familien hab ich auch mal was gelesen....steht glaub ich im heft.
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