Mitglied inaktiv
Hallo zusammen,
habe das auch schon im RUB gepostet. Habe auch schon die Suche und den Rest des Internets bemüht - aber ganz schlau bin ich immer noch nicht....
Ich bin noch in Elternzeit, mein Sohn wird im September drei Jahre alt. Ich habe in der Elternzeit nicht gearbeitet. Nun bin ich in der 36. Woche schwanger. Mein Mann will die ersten zwei Monate Elterngeld beantragen und zuhause bleiben.
Jetzt habe ich ja schon rausgefunden, dass die ersten zwei Monate, in denen ich noch die 13,- Euro pro TAg von der KK bekomme, mir sowieso als Elternzeit angerechnet werden und schon von den mir zustehenden zwölf Monaten abgezogen werden.Dass das Mutterschaftsgeld aufs Elterngeld angerechnet wird, weiß ich auch.
Nun aber meine Frage - wird Mutterschaftsgeld auch aufs Elterngeld angerechnet, wenn ich bei beiden nur den Mindestbestrag bekomme?? Bekomme ja auch nur den 300 Euro Sockelbetrag Elterngeld.
Und kann ich trotzdem meine zwölf Monate auf 24 Monate strecken, wenn mein Mann die ersten zwei Monate auch beantragt??
Vielleicht kann mir jemand helfen - suche schon seit Tagen im Netz, werde aber auch nicht so richtig schlau daraus.....
Vielen Dank schon mal
LG Silke
Hallo lade dir die Broschüre http://www.bmfsfj.bund.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Service/themen-lotse,did=89272.html vom Bundesministerium runter. Ich glaube da gibt es auch eine kostenlose Hotline, wo du solche Fragen beantwortes bekommst. Bei mir wurde das Mutterschutzgeld aud das Elterngeld angerechnet. Jana
j adas mutterschaftsgeld wird angerechnet.auch beim mindestsatz. geht mir auch so. mein mann wollte uach zuhause bleiben, nu lassen wirs, weil wir zuviel finanzielle einbussen hätten.
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