Mitglied inaktiv
Bei punkt nummer 6 steht doch Ehegatte/Lebensparter/Parter der eheähnlichen Gemeinschaft (anderer Elternteil) was muss ich da nun angeben den Vater meiner Tochter mit dem ich nicht mehr zusammen bin oder meinen Neuen Freund mit dem ich aber KEINE eheähnliche gemeinschaft bilde. Ich hoffe ihr könnt mir helfen Danke schonmal
hmm,also wenn du sozusagen allein lebst muss da doch glaub ich niemand eingetragen werden. ich kann mich aber auch täuschen
naja ich leb ja nich alleine lebe ja mit meinem freund zusammen aber der ist halt nicht der Vater von meiner Tochter um die es da geht! Und wir bilden eben keine eheähnliche gemeinschaft
wenn ihr zusammen wohnt schon oder? ich mein, bei den ämtern gilt man ja auch als "lebensgemeinschft" oder wie das heißt.
naja beim ALG2 zählen wir nicht als Eheähnlich deswegen weiß ich nicht was ich nun angeben muss, ob den Vater von der Kleinen der ganz weit weg wohnt( was auch gut so ist) oder halt meinen Freund! Und da ja heute Mittwoch ist ist beim zuständigen amt natürlich keiner da
Warum werdet ihr nicht als Bedarfgemeinchaft gesehen
Versteh ich nicht.
Und trotzdem musst du deinen jetzigen Freund angeben.Mit ihm lebst du ja zusammen und nicht mit dem Vater des Kindes.
War bei uns auch so.
weil wir das probejahr beantragt haben und so jeder nen eigenen antrag gestellt haben, deswegen zählen wir nicht als bedarfgemeinschaft, bin nur mit meiner tochte ne bedarfsgemeinschaft alleine! Aber nach nem Jahr bzw. wenn das zweite kind da ist werden wir automatisch als bedarsfgemeinschaft gezählt
Aber er zahlt ja trotzdem die Miete mit oder nicht? Das wird da ja auch gezählt. Oder zahlst du alles??? Lg Lena
die miete wird vom amt übernommen da wir eben leider alg2 bekommen
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