Elternforum Schwanger - wer noch?

Blöde Frage zu Mutterschaftsgeld

Blöde Frage zu Mutterschaftsgeld

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Hallo! Ist bestimmt echt eine blöde Frage. Aber - bekomme ich nur Mutterschaftsgeld wenn ich arbeite oder auch wenn ich in Elternzeit bin? Erziehungsgeld bekomme ich keins für meine Tochter. Erst dann den Mindestsatz Elterngeld ab der Geburt meines Babies... lG, Katja


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Hallo, Bin mir in deinem Fall jetzt nicht sicher, aber ich bekomme von der KK kein Mutterschaftsgeld, weil ich bei meinem Mann mitversichert bin. Bekomme aber von der Bundesversicherungsanstalt eine Einmahlzahlung von 216€. Schau doch mal auf www.bva.de Vielleicht springen die ja in deinem Fall auch ein. Oder bist du selber krankenversichert, dann frag doch mal bei deiner KK. Lieben Gruß Beatrice


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Hallo! Mutterschaftsgeld bekommst du nur,wenn du gearbeitet hast. LG Tina


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HABE AUCH MUTTERSCHAFTSGELD BEKOMMEN WAR SOGAR NOCH 6 WOCEHN VOR DEM MUTTERHSUCTZ ARBEITSLOS DAVOR HABE ICH 6 MONATE GERABEITET HABE MUTTERSCHFATGELD UND ERZIEHUNGSGELD BEKOMMEN LG ANJA


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Entscheidend ist, dass du selber in der KK versichert bist, was ja in der Elternzeit so ist. Dann bekommst du während des Mutterschutzes das Mutterschaftsgeld von der KK, also 13 € pro Tg, 6 Wochen vor dem Termin und 8 Wochen nach der Geburt. Leider wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet.


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Es verhält sich genau so wie mbongo es schreibt! Vorraussetzung ist allerdings wirklich, das du selbst versichert bist. Ich hätte es auch nicht gewußt, wenn meine Schwester nicht von ihrer KK angerufen worden wäre, ob sie das nicht mal beantragen möchte;-) LG!


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Nunja, das muss man aber Differenzieren. Sie bekommt noch die Anteile die die Krankenkasse zahlt, die Aufstockung des Arbeitgebers entfällt, wenn sie in Elternzeit ist.