katschnuffel
HAllo, ich habe vor einer Woche ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen: Es liegen mehrere Gründe vor: dauerhafte Übelkeit (über Tag und Nacht verteilt, mal mehr, mal weniger, niedriger Blutdruck mit Schwindelattacken und Diabetes, schwankende Werte durch die Übelkeit und dem damitverbundenen Essen bzw. nicht Essen können und einer einfachen Fahrtstrecke von 60km über die Autobahn zur Arbeit. Nun hat mich mein Arbeitgeber, eine Behörde, angerufen, dass das Schreiben der Ärztin mehr enthalten soll. Bei mir steht Beschäftigungsverbot bis Mutterschutz. Was stand bei euch drin? Bitte nur ehrliche und ernste Antworten. Kommentare wie schwanger und nicht krank kann man sich schenken, denn ich wäre lieber nur schwanger ohne Übelkeit, Schwindel und Zucker!
Huhuuu, hab es mal heraus gesucht; Das nachfolgende Attest wird aufgrund des § 3 Mutterschutzgesetz ausgestellt. Das Beschäftigungsverbot tritt ab dem 03.08,2011 in Kraft. Danach folgt der Mutterschaftsschutz. Bei der oben genannten Patientin besteht eine drohende Frühgeburt, sowie neurologische Beschwerden mit Lähmungserscheinungen in der rechten Hand. Daher ergibt sich ein vollständiges Beschäftigungsverbot. Hilft es dir? Bussi
bei mir stand sowas in der art drin: nach bestehenden gründen nach mutterschuztgesetz § erfolgt ein individuelles Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz also auch nur kurz und knapp und nichts ausführliches. kann ich nicht ganz verstehen das denen das nicht reicht. lg
Ich habe kein BV aber ich habe gehört das in so einem BV kein Grund drinstehen muß.
Bei mir stand nur drauf generelles Beschäftigungsverbot. Lg
Bei mir stand auch nichts ausführliches drin. Lediglich das ich nach §3 Mutterschutzgesetz ein individuelles BV ab sofort wirkend bis hin zum Mutterschutz bekomme um weder die Gesundheit des Ungeborenen, noch die der Mutter zu gefährden. lg, Kris
Hallo Bei mir standen auch keine Gründe drauf. Nur dass ab (Datum) ein individuelles Beschäftigungsverbot besteht, da Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Das Beschäftigungsverbot bezieht sich auf jede Tätigkeit. LG
Eigentlich müsste es reichen, dass drin steht, das die weitere Beschäftigung deine Gesundheit und die des Kindes gefährdet. Der Rest geht den Arbeitgeber nichts an- genauso wie bei einer Krankschreibung, da steht für den Arbeitgeber ja auch kein Grund drin. Lg Winterkind
bei mir steht auch nur drin, weil leben von mutter und kind sonst gefährdet sind, BV bis zum mutterschutz. lg annett
Lieben Dank für eure Antworten. Bekomme nun ein neues Attest und verweise ggfs. An die Ärztin. Lg katschnuffel
bei mir stand drin,dass ein beschäftigungsverbot zum weiteren erhalt der schwangerschaft notwendig ist. wie schon gesagt wurde, hat dein AG kein recht darauf zu erfahren, warum. ärzte und krankenkasse würden sich strafbar machen, wenn sie deinem chef irgendwelche diagnosen nennen würden.
hallo..
als ich damals mit leonie schwanger war hatte ich die gleichen probleme wie du,dazu kam noch eine gerinnungsstörung.ich hatte auch eine fahrt über die autobahn von ca.70km zur arbeit und bekam das BV auch bis zum mutterschutz.
versuche deine ss trotzdem irgendwie zu geniessen.ich habe den fehler damals gemacht das ich viel zu ängstlich war usw.
alles gute