Elternforum Schwanger - wer noch?

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Hallo Mädels, hab mal ne für mich ziemlich wichtige Frage an euch. Erst mal das ganze drumherum. Ich bin in der Ausbildung zur Krankenschwester und mache am 28.3. meine letzte Prüfung, bin also am 1.4. fertig. Ich werde am 1.4. von meiner Ausbildungsstelle übernommen, den Vertrag unterschreib ich aber wohl erst so gegen 28.3-1.4. Nun bin ich in der 7.SSW (nicht ungewollt) und weiß nicht wann ich es meiner Chefin sagen soll. Und dazu hab ich noch 1001 Frage. Darf die es dem Bereichspfleger sagen? Muß ich es sagen (hab nur was von "sollte" gelesen) dürfen die dann die schriftlich zugesagte Übernahme rückgängig machen? Und wenn ich bis April warte, dürfen die den Vertrag wegen nicht genannter SS wieder rückgängig machen? Mensch mädels, dass liegt mir richtig im Magen und je länger ich darüber nachdenke, um so mehr nimmt es mir die Freude an meiner SS. Hoffe ihr könnt mir helfen. LG Steffi


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Huhu, Du genießt ab Schwangerschaft einen Küdigungsschutz (ist doch so - oder???) und ich denke nciht, dass man Dir die schriftliche Zusage wieder wegnehmen darf. Grundsätzlich gilt, dass man seinem Arbeitgeber Bescheid sagen soll, sobald man von der Schwangerschaft weiß. Da dies aber bei jeder Frau anders ist, kann man Dir auch keinen Vorwurf machen, wenn Du mit der Mitteilung noch wartest. Ich habs meinem Chef auch erst nach der 12. Woche gesagt, obwohl ich es schon in der 5. Woche wusste, weil icxh bereits eine Fehlgeburt davor in der 8. Woche hatte und einfach diese "gefährlichen" Wochen abwarten wollte. Ich denke nicht, dass Deine Chefin es einfach weiter erzählen darf, aber ich würde sie vielleicht einfach fragen, wem Du von der Schwangerschaft noch Mitteilung machen musst. Und lass Dich nciht runterziehen: Freu Dich auf Dein Baby. das ist so was wunderschönes. Warte erstmal ab, wen es Dich tritt und Du es richtig spüren kannst. :-) Liebe Grüße Jeanette


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hey, es ist dir selber überlassen wann du deinem arbeitgeber bescheid gibst. ich habe erst in der 13.ssw bescheid gesagt obwohl ich es auch schon in der 6.ssw wusste....


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Naja, solange sie noch keinen Vertrag unterschrieben hat, könnte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit Ende der Ausbildung einfach auslaufen lassen. Da nützt auch ein Kündigungsschutz nix. Erst wenn sie den Vertrag in den Händen hat, gilt der Vertrag (sowieso immer an den erfolgreichen Abschluss gebunden). Generell würde ich niemals vor Ende des dritten Montats was sagen, und wenns um die Möglichkeit geht, einen Job zu bekommen, würde ich eh erstmal nichts sagen bis ich den unterschriebenen Vertrag in den Händen halte. Wäre also eher vorsichtig!! Hast Du allerdings schon was schriftlich kannst Du natürlich gerne schon was sagen, dann kann man Dir den Job nicht mehr nehmen. Vor allem wenn Du ggf. Schichtarbeit machen musst. Trotzdem wünsche ich Dir eine schöne Schwangerschaft und einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung! Liebe Grüße Leia


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Hallo Steffi, zunächst erst einmal natürlich Herzlichen Glückwunsch!!! Ich freu mich für dich!!! Also generell ist es so, dass du es deinem Arbeitgeber NICHT sagen musst. Es hat lediglich die Konsequenz, dass du natürlich auch nicht in den Genuss der Mutterschutz-Richtlinien kommst, wenn es dein AG noch nicht weiß. Zum beispiel bist du ja zu Vorsorgeterminen bei Arzt freigestellt etc.. Du dürftest sogar lügen, wenn dich ein fragen würde, z.B. wenn es jetzt um deinen neuen Vertrag geht. Generell ist es so, dass du in der SS Kündigungsschutz hast, d.h. egal was kommt unkündbar bist. Bei dir ist allerdings das Problem, dass dein Vertrag (Ausbildung) ja zum 31.03. ausläuft und du dann erst einen neuen bekommst, oder? Sodass der Kündigungsschutz natürlich jetzt erst einmal nur bis zum 31.03. besteht, bzw. sich dann erst verlängert, wenn du deinen neuen Vertrag erst unterschrieben hast. Ich bin mir nicht sicher, ob eine schriftliche Zusage seitens deines AG ausreicht, kann aber heute Abend gern noch einmal meinen Mann fragen, da dieser Anwalt ist, wenn du magst. Ich habe es z.B. bis heute noch nicht bei meiner Arbeit erzählt, da ich bis Ende Januar noch probezeit habe ;-). Wie gesagt, wenn du es erst sagen möchtest, wenn du den neuen Vertrag unterschrieben hast, kann dir keiner einen Strick draus drehen, egal wie weit du dann schon wärst. Liebe Grüße, susi


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Hallo Susi, es wäre echt super von dir, wenn du deinen Mann fragen könntest. Die Sache liegt mir echt auf´m Herzen... LG und Danke schon mal für die lieben Antworten Steffi


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Du kannst auch in der Probezeit nicht gekündigt werden! Wenn dein Probezeitvertrag gesondert zu dem normalen Arbeitsvertrag abgeschlossen wprden ist, dann kann der einfach auslaufen, ohne das sie dir einen Arbeitsvertrag anbieten müssen, aber in der Regel ist ja eine Probezeitklausel im normalen Arbeitsvertrag, und somit bist du dann absolut safe!


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Hallo, danke für die kurze Info. Hatte das vor einigen Wochen zum Glück schon von Frau Bader erfahren, War aber jetzt die letzten Wochen krank geschrieben, so dass die "Stunde der Wahrheit" auf Arbeit noch bevor steht ;-). Bin aber echt froh, dass es so ist, denn mein Bauch kann auch mittlerweile nicht mehr mit Weihnachtssünden erklärt werden. Danke und liebe Grüße, susi


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Ach so, ich hatte dein Posting so verstanden, das du wegen der Probezeit noch nichts gesagt hast. Ich drück dir die Daumen, das sie´s bei dir gut aufnehmen!


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Hallo, also du musst auf gar keinen Fall sagen, dass du schwanger bist. Dein Arbeitgeber darf dich danach auch nicht fragen. Es ist im Gesetz nur eine Kann bestimmung, da dein Arbeitsgeber ab dem Zeitpunkt ab dem er von deiner Schwangerschaft weiss eine s.g. Führsorgepflicht hat. Des weiteren brauchst du dir auch wegen eine evtl. Probezeit keine Gedanken zu machen wenn du nach der Ausbildung übernommen wirst. Denn wenn du im selben Betrieb bzw. Krankenhaus übernommen wirst, dann dürfen die dir keine Probezeit geben auch wenn das viele tun. Sollte es auf einen Gerichtsprozess ankommen, wird dies als nicht zulässig ausgewiesen. Hoffe ich habe dir helfen können, war vor kurzem in einer Ähnlichen Situation wie du.. Liebe Grüsse Jenny


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Liebe Steffi, hab gerade meinen Mann gefragt. Also, rein theoretisch kann man deine schriftliche Zusage auf Übernahme als Vorvertrag ansehen. Kommt auch immer ein bißchen darauf an, was sie dir da nun genau hinein geschrieben haben. Es würde aber bedeuten, dass der AG eigentlich nicht mehr grundlos von dieser Zusage lösen kann. Die SS dürfte kein Grund sein. Jetzt ist die Frage, wie es in der Praxis aussieht. Denn wenn du es jetzt sagst und dein AG dann partout den neuen Vertrag nicht ausstellt bzw. unterschreibt, hast du nur die Chance, dich ins Unternehmen und in das Arbeitsverhältnis einzuklagen. Fraglich ist natürlich, ob das ein guter Start bzw. auch eine Chance auf Zukunft dort ist. Wenn du meine persönliche Meinug wissen willst, würde ich versuchen, zu warten, bis du den Vertrag unterschrieben hast. Dann ist es zwar auch noch blöd (so geht es ja mir gerade), aber die Lage ist dann etwas eindeutiger und sicherer für dich. Es sind noch 2 Monate und du wärst dann 15.SSW. Hat auch den Vorteil, dass du aus dem"gröbsten" raus bist. Ich persönlich würde es dem AG in den ersten kritischen 3 Monaten sowieso nicht sagen. Ich hoffe, ich konnte dir ein bißchen weiter helfen. Solltest du noch Fragen haben, schreib einfach. Viele liebe Knuddel-Grüße ;-), susi