Mitglied inaktiv
LG
Ich würde einfach beantragen, mehr als Ablehnen geht ja nicht. Es gibt so viel was man als Einnahmen und Ausgaben angeben muss, dass man nicht einfach eine Zahl nennen kann. Ich glaube im Netz gibts auch einen Wohngeldrechner... goggel mal.
das kann man pauschal nicht sagen. klar kommt es auf das einkommen an, dann aber auf personen anzahlt, qm usw. google mal nach einem wohngeldrechner, die stimmen aber nicht immer. am besten beim wohnungsamt einen antrag stellen und gucken. ich war damals alleinerziehend ,hatte kein riesen einkommen und haben 11 euro im monat bekommen.
denk aber dran sobald du sowas beantragst gibt es kein elterngeld mehr so weit ich das mitbekommen habe
Wie jetzt?
So ein Quatsch! Also, wir bekommen auch einen Mietzuschuß seit Oktober. Ich bekomme weiterhin mein Elterngeld! Stellt einfach mal einen Antrag. Mehr als ablehnen können sie ihn ja nicht...
Ok, Vielen Dank
für Hartz vier empfänger, bzw es wird angerechnet, dass sie es nicht "extra" haben Ob das auch für Leute gilt die Wohngeld beziehen weiß ich nicht. LG
Für Leute, die in den 12 Monaten vor der Geburt Hartz IV bezogen haben oder dann auch beziehen? Mein Arbeitsvertrag läuft nämlich einen Monat vor der Geburt aus. Galube nicht,dass der unter diesen Umständen verlängert wird (höchstens vielleicht nach der Elternzeit nen neuen) Danke
Soweit ich weiß steht das noch in den Sternen. Genau wie was mit denen passiert die aufstockendes H4 durch den elterngeld erhalt brauchen. So richtig durchdacht ist das alles noch nicht, LG
Aber 1 Monat vor der Entbidung ist doch egal, da bekommt man doch schon Mutterschutzgeld...und die letzten 12 Monate werden dafür berechnet!
Weiß ja gar nicht, ob ich Mutterschutzgeld bekomme. Arbeite seit 2 Jahren nur 15h/Woche, weil ich noch studiere. Kennst du dich da aus?
Das Wohngeld ist eine Alternative extra für NICHTHartz4 Empfänger sondern Geringverdiener. Dadurch fällt das Elterngeld auch nicht weg, wenn man Wohngeld bezieht. Und was das Mutterschutzgeld für Studentinnen anbelangt: wenn eine Studentin gerinigfügig beschäftig ist, bekommt sie vom Bundesversicherungsamt eine Einmalzahlung als Ersatzleistung fürs Mutterschaftsgeld. Aber das kommt darauf an, wie du krankenversichert bist. Das Amt hat eine Hotline in Bonn: 02286191888 Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen LG
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