Informationen zu Ihrer Erstattung Sehr geehrter Herr Trini, wir haben Ihre Buchung wie gewünscht vor einigen Wochen bei Lufthansa zur Erstattung eingereicht. Trotz aller Bemühungen haben wir bis jetzt noch keine Antwort von der Fluggesellschaft erhalten. Wir von CHECK24 Flug sind davon überzeugt, dass Fluggesellschaften im Fall einer Flugstreichung oder aufgrund von Einreiseverboten dazu verpflichtet sind, den Flugpreis kurzfristig zu erstatten. Geregelt wird dies zum Beispiel in der "Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates". Aktuell halten sich nur sehr wenige Fluggesellschaften an diese Vorgaben. Rückerstattungsprozesse werden in die Länge gezogen. Das macht die Erstattung derzeit so langwierig: Reisevermittler wie CHECK24 nutzen für eine Erstattungsanfrage bei einer Fluggesellschaft normalerweise einen automatisierten und schnellen Prozess über die Buchungssysteme. Diesen Prozess blockieren derzeit aber ca. 90 Prozent der Fluggesellschaften. Stattdessen akzeptieren die Fluggesellschaften Erstattungsanfragen nur noch über einen langwierigen Einzelfallprozess. Jede Erstattung wird einzeln geprüft. Wir stehen deshalb in regelmäßigem Austausch mit Lufthansa, um Ihr Recht auf Erstattung bei dieser durchzusetzen und die Erstattung zu beschleunigen. Zusätzlich prüfen wir weitere rechtliche Schritte gegenüber der Fluggesellschaft. Wir bitten Sie deshalb an dieser Stelle erneut um Geduld. Wir werden Sie regelmäßig über den aktuellen Stand Ihrer Erstattung informieren. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihr Flugteam von CHECK24 PS: Bitte beachten Sie nochmals folgende Hinweise: CHECK24 ist nicht Leistungserbringer, hat aber im Zuge der Vermittlung die Zahlung von Ihnen eingezogen. Auf Ihren Wunsch hat CHECK24 die Rückerstattung Ihrer Zahlung bei der Fluggesellschaft beantragt. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang seitens der Fluggesellschaft aufgrund der aktuellen Situation mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen kann. Sollten Sie Ihre Zahlung gegenüber CHECK24 widerrechtlich zurückziehen, werden wir ein Mahnverfahren eröffnen. Wenn Sie Ihren Rückzahlungsanspruch nicht über CHECK24, sondern gegenüber der Fluggesellschaft direkt gesetzlich durchsetzen wollen, so beachten Sie, dass der Vertragspartner die Fluggesellschaft ist und Ihr Anspruch deshalb ausschließlich an diese zu richten ist. CHECK24 unterstützt Sie, Ihre Erstattungsansprüche gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. Sobald die Fluggesellschaft Ihr Ticket bearbeitet hat, initiieren wir entweder eine Rückerstattung oder informieren Sie über eine mögliche Gutscheinausstellung bzw. ein Umbuchungsangebot. CHECK24 agiert als Vermittler und kann immer nur innerhalb der Vorgaben der Fluggesellschaft handeln (siehe AGB 4.2). Die Fluggesellschaft ist Ihr Vertragspartner für die Flug-Leistung und entscheidet somit über die Höhe und Art der Erstattung. ------------------------------------------- So trifft das sicher auch auf Opodo zu. Trini