Gegnerschaft der Retortenzeugung macht mobil Abstimmungskampf zur Initiative «für eine menschenwürdige Fortpflanzung» eröffnet Bern (AP) Die Gegnerinnen und Gegner der Zeugung im Reagenzglas haben am Donnerstag in Bern den Abstimmungskampf für ihre Initiative «für eine menschenwürdige Fortpflanzung» eröffnet. Sie befürchten, dass die «eiskalte Technik» den Weg öffnet zu Diskriminierung und Menschenzucht. Die Initiative «zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie» wurde im Januar 1994 mit 121.000 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert eine Änderung von Artikel 119 der neuen Bundesverfassung, der die Gen- und Fortpflanzungstechnologie regelt. Verlangt wird ein Verbot der Zeugung ausserhalb des Körpers der Frau und der Samenspende Dritter. Bundesrat und Parlament lehnen das Volksbegehren ab. Gemäss dem geltenden Verfassungsartikel sind die In-Vitro-Fertilisation (IVF) wie auch die Samenspende Dritter innerhalb gewisser Schranken erlaubt. Das Parlament verabschiedete dazu Ende Dezember 1998 ein Gesetz. Verboten sind die Eispende, die Präimplantationsdiagnostik, die Keimbahntherapie und das Klonen. Die Samenspende von Dritten ist erlaubt, bei der Auswahl gespendeter Samenzellen dürfen die Blutgruppe und das äussere Erscheinungsbild des Spenders mit dem sozialen Vater verglichen werden. Fortpflanzungsverfahren sind nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Paares zulässig, und zwar wenn Unfruchtbarkeit vorliegt und andere Behandlungsmethoden versagt haben. Das Gesetz kann aber erst in Kraft treten, wenn das Volk am 12. März die Initiative ablehnt. Bei einer Annahme der Initiative müsste es überarbeitet werden. Das Komitee wird vor allem aus Kreisen der CVP, EVP und SVP, aber auch von Mitgliedern der SP getragen. Sie befürchten, dass mit der Zulassung der IVF der Weg frei wird für Manipulationen am Embryo und für die Menschenzucht. «Die IVF ist eine eiskalte Technik und stützt die Frau nicht zuletzt wegen der hohen Misserfolgsrate in ein emotionales und finanzielles Abenteuer», sagte die Thurgauer SVP-Grossrätin Marlies Näf. Das Fortpflanzungsmedizingesetz erlaube die Anwendung der IVF bei Gefahr der Übertragung einer schweren, unheilbaren Krankheit. Es fliesse aber eugenisches Gedankengut ins Gesetz ein, wenn als schadhaft bewertetes Leben ausgesondert werden dürfe. Das Gesetz lege auch nicht fest, was zu den schweren, unheilbaren Krankheiten gehöre. Es schweige sich auch aus über das Schicksal der überzähligen Embryonen. Die extremen Fortpflanzungstechniken nützten das Drama vieler kinderloser Paare zu eigenen Zwecken aus, sagte die Tessiner Ärztin Elisabetta Meier. Die Retortenzeugung ermögliche es, kostenlos an gesuchtes Forschungsmaterial zu kommen. Die allzuschnell erweiterten Indikationen zur Retortenzeugung verzögerten die Erforschung und Vorbeugung einiger wichtiger Ursachen der ungewollten Kinderlosigkeit. Tatsache sei, dass man sehr viel über die Verhütung, aber sehr wenig über die Fruchtbarkeit wisse. Laut Marie-Therese Larcher, Ehrenpräsidentin der CVP Schweiz, wird angesichts der Retortenzeugung vergessen, dass es auch ohne eigenes Kind hoch befriedigende Elternvarianten gibt. Die Adoption sei nur ein Beispiel dafür.