In den Richtlinien zur künstlichen Befruchtung wird die Kostenübernahme beschränkt auf das homologe System: Ehepaare (Alter der Frau unter 40 Jahre) und sechs stimulierte Inseminations- sowie vier ICSI-Zyklen - Ausnahmen sind auf Antrag mit Begründung möglich. Welche Kosten kommen auf Paare zu die diesen Vorgaben nicht genügen- oder wenn die entsprechenden Maßnahmen aus dem Erstattungskatalog gestrichen werden? Die anfallenden Kosten für Selbstzahler – errechnet über den derzeit gültigen Kassensatz: Erstgespräch: €10,23 bis €15,34*. Zusätzlichen Blutuntersuchungen: €153,39 bis €204,52*. Eine Insemination: €306,78*. Kosten für Medikamente (Gonadotropine, CC): bis zu €255,65* Eine heterologe Insemination: €1.278,23 bis €1.533,88* Ein IVF-Zyklus: €1.278,23 bis €1.533,88* Eine ICSI: €1.124,84*. Wenn der IVF-Zyklus, in dem ICSI durchgeführt wird, nicht von den Kassen übernommen wird, müssen die betroffenen Paare mit folgenden Kosten rechnen: IVF-Pauschale für Laborleistungen von ca. €818,07* Die Medikamente zur ovariellen Stimulation: €869,20 bis €1.636,13 zur Ovulationsauslösung* (HCG: ca. €30,68*) und Lutealphasenstützung (ca. €38,35*). Zusammen mit der ICSI-Pauschale von €1.124,84 berechnet sich dann ein Aufwand von ca. €2.881,13 bis €3.648,07*. *Bitte beachten Sie, dass diese Zahlen nicht verbindlich sind. Alle angegebenen Zahlen können sich natürlich für Privatzahler je nach Abrechnungmodus des Arztes ändern. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall vorher beim Arzt Ihrer Wahl, falls Sie zu den Selbstzahlern gehören. Dani