kenne die rechtliche lage in deutschland nicht, aber in der schweiz gilt: die frage nach kinderwunsch ist nicht zulässig in einem anstellungsgespräch, weil sie geschlechterdiskrimierend ist, keiner würde einen familienvater ablehnen der noch ein kind will, frauen werden abgelehnt. hier in der schweiz gilt: da es eine nicht zulässige frage ist, darf gelogen werden AUSSER: es ist eine stelle, wo eine schwangerschaft das arbeiten direkt verhindern würde. z.b. röntgenassistentin, modell, stewardess. also lüg einfach, falls sie fragt, wird in d sicher nicht anders sein als in der CH