Wie finde ich meine leiblichen Eltern? Wer als Adoptierte/r seinen Geburtsort kennt, kann es über das Standesamt dieses Ortes versuchen. Adressen und Telefonnummern der Standesämter können wir auf Anfrage heraussuchen. In den Geburtenbüchern des Standesamtes wird nämlich die Adoption als Randvermerk geschrieben, es steht dann drin, wer die Adoptiveltern sind, wer die leiblichen Eltern sind und wo sie zum Zeitpunkt der Adoption wohnten. Als selbst Betroffener (Adoptierter) hat man ein Recht auf diese Auskunft, andere Personen bekommen diese Auskunft nicht, es sei denn die adoptierte Person und die Adoptiveltern haben ihre Zustimmung dafür gegeben. Das Standesamt braucht das genaue Geburtsdatum, wenn möglich die Nummer des Geburtseintrages, sie steht auf der Geburtsurkunde (ohne dieses Nummer geht es aber auch). Am besten bittet man schriftlich um eine Abschrift aus dem Geburtseintrag, legt dazu eine Kopie des Personalausweises, legt die Gebühr von 8 Euro plus Porto mit Rückumschlag dazu. Es wäre auch gut, kurz zu begründen, wozu man die Abschrift braucht: dafür, dass man seine leiblichen Eltern sucht. Dann schickt das Standesamt alles zu. Es ist auch möglich, zuerst im Standesamt anzurufen und vielleicht sind die dort so hilfsbereit und geben telefonisch Auskunft. Dann gilt es weiterzusuchen, ob die leiblichen Eltern noch im selben Ort wie damals wohnen. Wenn sie umgezogen sind, wendet man sich an das Einwohnermeldeamt des Ursprungsortes. Dort erfährt man, wohin sie umgezogen sind gegen eine Gebühr (ca. 4 Euro). Wenn sie mehrmals umgezogen sind, muss man sich von Meldeamt zu Meldeamt durcharbeiten. Eine andere Möglichkeit ist, sich mit dem Jugendamt des Geburtsortes in Verbindung zu setzen. Die kennen die Namen der leiblichen Eltern und können eventuell weitere Auskünfte geben. Und vielleicht suchen die leiblichen Eltern auch nach dem leiblichen Kind und haben eine entsprechende Nachricht beim Jugendamt hinterlassen. Liegt eine Adoption schon lange zurück, wurde damals (ohne ein Jugendamt) nur ein Gerichtsbeschluss gefasst. Hier kann man hoffen, dass das Standesamt Unterlagen über den Gerichtsbeschluss hat. Eine solche Suche ist meistens schwierig. Manchmal erübrigt sich die langwierige, teure und nervtötende Suche nach verschwundenen Personen über die Einwohnermeldeämter. Sofern der Name der gesuchten Person bekannt ist, sofern diese ihn nicht inzwischen geändert hat (sei es durch Eheschließung oder um die Spuren zu verwischen) und sofern sie einen Telefonanschluss hat, kann man die Adressen über die handelsüblichen Telefonbuch-CDs ermitteln. Die Vorteile gegenüber dem Telefonbuch: Auf Wunsch bundesweit alle Träger eines Namens ohne Aufgliederung nach Ortsnetzen - das muss schon sein, wenn man nicht mehrere Tausend Ortsnetze durchsuchen will. Es werden auch Personen gefunden, die zwar im Telefonbuch stehen, aber nicht an der alphabetisch richtigen Stelle (z. B. bei Lebensgemeinschaften). Wenn man eine passende Person gefunden hat, aber nicht gleich direkt Kontakt aufnehmen will, kann man sich auch die Nummern der Nachbarn heraussuchen und versuchen, sich zunächst mal z. B. nach dem Alter der in Frage kommenden Person zu erkundigen. Eine letzte Möglichkeit ist ein Eintrag in unserer color=#0000ffKontaktbörse in Rubrik 3. Liebe Grüße dani