Mitglied inaktiv
Du hattest im Mäuse-auf-dem-Balkon-Beitrag gemeint dass die Beseitigung der Mäuse Sache des Vermieter sei.... Nein ist sie nicht. Ich würde als Vermieter meinem Mieter sogar noch ordentlich die Ohren schruppen wenn der mir mit seinem Karnickel die Mäuse an bzw in die Bude lockt!!! Und die Beseitigungspflicht liegt da ganz klar beim Verursacher! Um genau zu sein ist das Anlocken von Ungeziefer ein Verstoß gegen die Obhutspflicht des Mieters und somit ein Vertragsverstoß! Da die Biester aber offensichtlich "nur" in den Karnickelkäfig "einziehen" ist es in dem Fall aber wohl kein großes Drama.... LG Saskia
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