Mariakat
Hallo, wir möchten in einen Teil des Garten einen Fahrradständer einbetonieren und einen Fahrradüberstand (so wie ´n Carport) drüber machen, damit die Rädernicht nass werden. HAt das jemand von euch? Ist das an der Grundstücksgrenze erlaubt? Gruß Mariakat
da informierst du dich am besten in eurer bundeslandabhängigen bauordnung. die ist meist zum runterladen und da steht alles drin, was du wissen musst. dort sind auch die abstandsflächen geregelt und die maße was genehmigungsfreie umbaute räume angeht... lg
Hi, du solltest als erstes in eure Landesbauordnung schauen (LBO), da gibt es genehmigungsfreie Vorhaben. In vielen BuLändern sind das z.B. Carports bis zu 40 Kubikmeter Rauminhalt mit max. 1 festen Wand. Die dürfen/ müssen dann auch direkt auf die Grenze gebaut werden oder so weit weg, dass die Abstandflächen eingehalten werden. Wichtig: Hat ihr ein festes Baufenster, muss dieses eingehalten werden. In allen anderen Fällen: Baugenehmigung erforderlich! Eine Bauvoranfrage hilft weiter, kostet aber ggf. auch schon Geld. Gruß, Speedy