Mitglied inaktiv
Hallo, dies ist jetzt nicht direkt eine Gartenfrage. D.h. doch, aber halt nicht so wie`s hier üblich ist. Folgendes: ich wohne mit meinem Sohn (knapp 9 Jahre) in einem 2 Familienhaus(momentan nur wir - untere Whng noch nicht vermietet!) mit großem Garten. Gartennutzung (wird zwar kaum genutzt, da voll berufstätig und abends erst zu Hause) und Pflege haben wir im Vertrag. Jetzt fragte ich gestern meine Vermieterin, ob es i.O. ist das ich ein Gartentrampolin in den Garten stelle (will ich meinem Sohn gerne zum Geburtstag in 3 Wochen schenken). Sie sagt ganz einfach Nein mit echt larifari Begründungen und vorallem weil ja noch nicht klar sei, wer in die untere Whng. zieht und ob dieser dann den Garten event. will, usw... War echt sauer und hab dann gesagt, das wir dann den Vertrag ändern sollten, da ich dann die Gartennutzung nicht mehr brauche und mich dann auch von der Pflege ausklinken möchte. Ja, das ginge dann ja wohl nicht so einfach. Ich hätte das ja bei Einzug akzeptiert. Bin ich im falschen Film, oder bin ich im Unrecht. Hat jemand ne Idee? Wäre echt dankbar. MfG Sabine
Also, wenn du Gartennutzung hast, darfst du den Garten auch nutzen. Das umfasst alles, was man so üblicherweise in einem Garten macht. Denn Gartennutzung heißt ja nicht, dass die Nutzung daraus besteht, ihn zu pflegen und ansonsten erfürchtig anzuschauen. Meiner Meinung nach darfst du das Trampolin aufstellen (es sei denn, der Garten ist so klein, dass für andere Dinge wie einfach Sitzgelegenheit für mehrere Personen oder so etwas dann kein Platz mehr bliebe). Warum hast du eigentlich überhaupt gefragt? Wenn Vermieter nicht da wohnt, hätte ich das aufgestellt und wäre gar nicht auf die Idee gekommen, nachzufragen.
Ich bin Vermieterin einer Wohnung mit riesem Gemeinschaftsgarten. Ich habe in dem Mietvertrag immer nur eingetragen: Gartennutzung! Dabei ist es mir völlig Latte, ob da jemand ein Plantschbecken und co aufstellt - solange die anderen Parteien auch ihren Platz haben! Da bei dir sicher NICHT drin steht: Gartennutzung - aber ohne Spielgeräte für Kinder etc. pp., darfst Du rein rechtl. gesehen ein Trampolin aufstellen! LG Jamu
Hi, grundsätzlich gebe ich Jamu Recht. Zur genaueren Beurteilung wäre es aber hilfreich, wenn Du uns den Passus im Mietvertrag nennen würdest. LG Fiammetta